Grundschule in der Bürostadt Niederrad
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die im Bebauungsplan 872 vorgesehene Gemeinbedarfsfläche ist weder für eine Grundschule noch für eine Kindertagesstätte geeignet, da sie in der Tagschutzzone 2 liegt. Dennoch ist es unerlässlich, eine Grundschule in der Bürostadt zu bauen um den in naher Zukunft zuziehenden Familien ortsnahe Bildungsstätten zur Verfügung zu stellen. Für eine Grundschule sind in der Bürostadt noch freie Flächen vorhanden. Das Gelände beim ehemaligen IBM-Gebäude in der Lyoner-, Ecke Saonestraße ist als möglicher Standort in Erwägung zu ziehen.
Inhalt
Antrag vom 14.10.2016, OF 223/5
Betreff:
Grundschule in der Bürostadt Niederrad
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat
- die im Bebauungsplan 872 vorgesehene Gemeinbedarfsfläche, den von der TSG Niederrad genutzten Rasenplatz, nicht für eine Grundschule oder Kindertagesstätte zu nutzen.
- für die Grundschule einen Standort in der Bürostadt zu definieren, der nicht in einer Lärmschutzzone liegt und dafür, wenn nötig, finanzielle Mittel bereitzustellen.
- zu prüfen und zu berichten, ob das Gelände beim ehemaligen IBM-Gebäude in der Lyoner-, Ecke Saonestraße als Standort geeignet wäre.
Begründung:
Die im Bebauungsplan 872 vorgesehene Gemeinbedarfsfläche ist weder für eine Grundschule noch für eine Kindertagesstätte geeignet, da sie in der Tagschutzzone 2 liegt. Dennoch ist es unerlässlich, eine Grundschule in der Bürostadt zu bauen um den in naher Zukunft zuziehenden Familien ortsnahe Bildungsstätten zur Verfügung zu stellen. Für eine Grundschule sind in der Bürostadt noch freie Flächen vorhanden. Das Gelände beim ehemaligen IBM-Gebäude in der Lyoner-, Ecke Saonestraße ist als möglicher Standort in Erwägung zu ziehen.
Nebenvorlage: Antrag vom 14.10.2016, OF 248/5 Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Oktober 2016 brachte SPD im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme)