Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr in Berkersheim
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Freiwillige Feuerwehr in Berkersheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob der bereits als erforderlich anerkannte Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr in Berkersheim gegebenenfalls künftig an einem anderen, besseren Standort realisiert werden kann. Hierfür käme beispielsweise der südliche Rand des seit einiger Zeit diskutierten Neubaugebiets Berkersheim-Süd/Preungesheim-Nord in Betracht. Begründung: Das bisherige Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr ist zu klein und entspricht in vielen wichtigen Aspekten nicht mehr den heutigen Anforderungen. Es liegt zudem mitten in einem Wohngebiet. Bei dem erhofften Umzug des Gerätehauses könnte die bisherige städtische Grundstücksfläche - in einer für die Feuerwehr eher ungünstigen Hanglage - zum Beispiel von einer stadtnahen Wohnungsbaugesellschaft viel sinnvoller für neuen Wohnraum genutzt werden. Es wäre zu begrüßen, wenn der erforderliche Neubau des Berkersheimer Feuerwehrgerätehauses gleich an einer weniger störenden und möglichst zudem verkehrsstrategisch günstigeren Lage realisiert werden könnte. Hier käme zum Beispiel der südwestliche Rand des Gewerbegebiets August-Schanz-Straße (mit Zugang über den südlichen Bereich der Straße "Am Dachsberg" in der Nähe der ohnehin lauten A 661) in Betracht.
Inhalt
Antrag vom 19.02.2017, OF 247/10
Betreff: Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr in Berkersheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob der bereits als erforderlich anerkannte Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr in Berkersheim gegebenenfalls künftig an einem anderen, besseren Standort realisiert werden kann. Hierfür käme beispielsweise der südliche Rand des seit einiger Zeit diskutierten Neubaugebiets Berkersheim-Süd/Preungesheim-Nord in Betracht.
Begründung: Das bisherige Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr ist zu klein und entspricht in vielen wichtigen Aspekten nicht mehr den heutigen Anforderungen. Es liegt zudem mitten in einem Wohngebiet. Bei dem erhofften Umzug des Gerätehauses könnte die bisherige städtische Grundstücksfläche - in einer für die Feuerwehr eher ungünstigen Hanglage - zum Beispiel von einer stadtnahen Wohnungsbaugesellschaft viel sinnvoller für neuen Wohnraum genutzt werden. Es wäre zu begrüßen, wenn der erforderliche Neubau des Berkersheimer Feuerwehrgerätehauses gleich an einer weniger störenden und möglichst zudem verkehrsstrategisch günstigeren Lage realisiert werden könnte. Hier käme zum Beispiel der südwestliche Rand des Gewerbegebiets August-Schanz-Straße (mit Zugang über den südlichen Bereich der Straße "Am Dachsberg" in der Nähe der ohnehin lauten A 661) in Betracht.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Februar 2017Sie sind hierOFOF 247/10Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr in BerkersheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. März 2017OMOM 1293Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr in BerkersheimDirektanregung
- 9. Juni 2017Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1067Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr in BerkersheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme