Verlegung des Wahllokals für den Wahlbezirk 461-07
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461-07 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zu überprüfen, ob eine Verlegung des Wahllokals von der Anne-Frank-Schule im Ortsbezirk 9 in die Kita 67 in der Eckernförder Straße - also auch mehr in die Nähe der Wählerinnen und Wähler - in den Ortsbezirk 10 möglich ist. Begründung: Die Wählerinnen und Wähler der Eckernförder Str., der Flensburger Straße, der Schwabstr., Schleswiger Str. sowie von Teilen der Eckenheimer Landstr. und des Marbachwegs, müssen i. d. R. eine erhebliche Wegstrecke durch den Park oder den Marbachweg entlang zurücklegen, um in das zuständige Wahllokal in der Anne-Frank-Schule zu gelangen. Der Großteil der Wahlberechtigten der o. g. Straßen wurde im Rahmen des barrierefreien Zugangs dem Wahllokal in der Fritz-Tarnow-Straße seinerzeit neu zugeordnet. Für viele - z. B. ältere und gehbeeinträchtigte Anwohner/innen stellt die Entfernung allerdings eine neue Barriere dar, da nicht jeder der Betroffenen über einen PKW verfügt bzw. mit dem Rad oder zu Fuß ins Wahllokal gelangen kann. Für eine weitere Anzahl der Wähler/innen aus dem OBZ 10 ist selbst die Wöhlerschule näher gelegen, in der die Bürger/innen des Ortsbezirks 9 wählen gehen. Die Briefwahl stellt zwar grundsätzlich eine Alternative dar, sollte aber nicht die Norm sein. Die Identifikation mit dem Ortsbezirk geht zudem vollends verloren, zumal die Wahlbeteiligung der letzten OB-Wahl hier lag unter 20% und damit unter dem städtischen Durchschnitt. Die Kita 67 in der Eckernförder Straße wäre für sämtliche Wähler/innen näher gelegen und zudem auch barrierefrei.
Inhalt
Antrag vom 21.04.2012, OF 244/10
Betreff: Verlegung des Wahllokals für den Wahlbezirk 461-07
Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zu überprüfen, ob eine Verlegung des Wahllokals von der Anne-Frank-Schule im Ortsbezirk 9 in die Kita 67 in der Eckernförder Straße - also auch mehr in die Nähe der Wählerinnen und Wähler - in den Ortsbezirk 10 möglich ist.
Begründung: Die Wählerinnen und Wähler der Eckernförder Str., der Flensburger Straße, der Schwabstr., Schleswiger Str. sowie von Teilen der Eckenheimer Landstr. und des Marbachwegs, müssen i. d. R. eine erhebliche Wegstrecke durch den Park oder den Marbachweg entlang zurücklegen, um in das zuständige Wahllokal in der Anne-Frank-Schule zu gelangen. Der Großteil der Wahlberechtigten der o. g. Straßen wurde im Rahmen des barrierefreien Zugangs dem Wahllokal in der Fritz-Tarnow-Straße seinerzeit neu zugeordnet. Für viele - z. B. ältere und gehbeeinträchtigte Anwohner/innen stellt die Entfernung allerdings eine neue Barriere dar, da nicht jeder der Betroffenen über einen PKW verfügt bzw. mit dem Rad oder zu Fuß ins Wahllokal gelangen kann. Für eine weitere Anzahl der Wähler/innen aus dem OBZ 10 ist selbst die Wöhlerschule näher gelegen, in der die Bürger/innen des Ortsbezirks 9 wählen gehen. Die Briefwahl stellt zwar grundsätzlich eine Alternative dar, sollte aber nicht die Norm sein. Die Identifikation mit dem Ortsbezirk geht zudem vollends verloren, zumal die Wahlbeteiligung der letzten OB-Wahl hier lag unter 20% und damit unter dem städtischen Durchschnitt. Die Kita 67 in der Eckernförder Straße wäre für sämtliche Wähler/innen näher gelegen und zudem auch barrierefrei.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. April 2012Sie sind hierOFOF 244/10Verlegung des Wahllokals für den Wahlbezirk 461-07Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Mai 2012VV 378Verlegung des Wahllokals für den Wahlbezirk 461-07Anfrage
- 23. Juli 2012Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1107Verlegung des Wahllokals für den Wahlbezirk 461-07Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme