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Keine Ungleichbehandlung von Sport- und anderen Vereinen in Bergen-Enkheim Die Mietgebühren bei der Saalbau nur in verträglichem Maß erhöhen

Vorlagentyp: OFSPD
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

und anderen Vereinen in Bergen-Enkheim Die Mietgebühren bei der Saalbau nur in verträglichem Maß erhöhen Die vom Magistrat eingebrachte Vorlage M76 zeichnet sich durch nicht hinnehmbare Mängel aus:

  1. Die vorgenommene Ungleichbehandlung zwischen den sportlichen Aktivitäten und nicht-sportlichen Aktivitäten stellt eine grobe Ungleichbehandlung dar, die sachlich durch nichts zu begründen ist, es sei denn dadurch, dass der Kulturdezernent sich im Gegensatz zum Sportdezernenten durch absolute Gleichgültigkeit gegenüber den Vereinsinteressen ausgezeichnet hat,
  2. Die vorgeschlagene Anhebung der Mietgebühren zum 01.07.2014 nimmt den Sportvereinen die Möglichkeit, die Anhebung bei der Festsetzung der jährlichen Vereinsbeiträge zu berücksichtigen. Die schwarz-grüne Koalition hatte Einsparungen bei der Saalbau bereits vor mehr als einem Jahr beschlossen. Von daher wäre genug Zeit gewesen, eine Erhöhung fristgerecht zum Jahresbeginn zu beschließen. Dass es dazu nicht kam, ist einzig der Uneinigkeit der Koalition geschuldet, was aber nicht zu Lasten der Vereine gehen darf.
  3. Das Ausmaß der Erhöhung ist völlig unangemessen. So führt z.B. für nicht-sportliche Nutzungen die vorgesehene Doppelerhöhung zum 01.07.2014 und zum 01.01.2015 zu einer Mietpreiserhöhung bei der Nutzung von Clubräumen von 39,3 %, bei der Nutzung von Sälen von 45,0 % innerhalb nur eines halben Jahres. Innerhalb eines Vierjahreszeitraumes entstehen für die Vereine Mietpreissteigerungen von bis zu 64,3 %. Dies ist völlig unverhältnismäßig. Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch an die Festlegung in der Koalitionsvereinbarung der neuen schwarz-grünen Landesregierung, das Ehrenamt als Staatsziel in der Hessischen Verfassung zu verankern. Gleichzeitig macht die M 76 dem Ehrenamt das Leben schwer.

Inhalt

Antrag vom 04.05.2014, OF 243/16

Betreff: Keine Ungleichbehandlung von Sport- und anderen Vereinen in Bergen-Enkheim Die Mietgebühren bei der Saalbau nur in verträglichem Maß erhöhen Die vom Magistrat eingebrachte Vorlage M76 zeichnet sich durch nicht hinnehmbare Mängel aus:

  1. Die vorgenommene Ungleichbehandlung zwischen den sportlichen Aktivitäten und nicht-sportlichen Aktivitäten stellt eine grobe Ungleichbehandlung dar, die sachlich durch nichts zu begründen ist, es sei denn dadurch, dass der Kulturdezernent sich im Gegensatz zum Sportdezernenten durch absolute Gleichgültigkeit gegenüber den Vereinsinteressen ausgezeichnet hat,
  2. Die vorgeschlagene Anhebung der Mietgebühren zum 01.07.2014 nimmt den Sportvereinen die Möglichkeit, die Anhebung bei der Festsetzung der jährlichen Vereinsbeiträge zu berücksichtigen. Die schwarz-grüne Koalition hatte Einsparungen bei der Saalbau bereits vor mehr als einem Jahr beschlossen. Von daher wäre genug Zeit gewesen, eine Erhöhung fristgerecht zum Jahresbeginn zu beschließen. Dass es dazu nicht kam, ist einzig der Uneinigkeit der Koalition geschuldet, was aber nicht zu Lasten der Vereine gehen darf.
  3. Das Ausmaß der Erhöhung ist völlig unangemessen. So führt z.B. für nicht-sportliche Nutzungen die vorgesehene Doppelerhöhung zum 01.07.2014 und zum 01.01.2015 zu einer Mietpreiserhöhung bei der Nutzung von Clubräumen von 39,3 %, bei der Nutzung von Sälen von 45,0 % innerhalb nur eines halben Jahres. Innerhalb eines Vierjahreszeitraumes entstehen für die Vereine Mietpreissteigerungen von bis zu 64,3 %. Dies ist völlig unverhältnismäßig. Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch an die Festlegung in der Koalitionsvereinbarung der neuen schwarz-grünen Landesregierung, das Ehrenamt als Staatsziel in der Hessischen Verfassung zu verankern. Gleichzeitig macht die M 76 dem Ehrenamt das Leben schwer. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Die Vorlage M 76 wird abgelehnt. Bei den Mietgebühren werden die nicht-sportlichen Aktivitäten und die sportlichen Aktivitäten der Vereine gleich behandelt Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Bezuschussung sämtlicher Mietverhältnisse bei der Saalbau GmbH (sportliche wie nicht-sportliche gleichermaßen) jeweils bis zum Jahresende auskömmlich ist, um allen Saalbau-Nutzern Planungssicherheit hinsichtlich ihrer finanziellen Belastungen zu geben. Die Mietgebühren werden erstmals zum 01.01.2015 um ein Euro pro Anmietungseinheit erhöht. Für die Jahre 2016 bis 2018 erfolgt jeweils zum 01.01. eine Anpassung von 0,50 Euro pro Anmietungseinheit.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.04.2014, M 76 Beratung im Ortsbeirat: 16

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Mai 2014Sie sind hier
    OFOF 243/16Keine Ungleichbehandlung von Sport- und anderen Vereinen in Bergen-Enkheim Die Mietgebühren bei der Saalbau nur in verträglichem Maß erhöhen
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 6. Mai 2014OAOA 497Keine Ungleichbehandlung von Sportvereinen und anderen Vereinen in Bergen-Enkheim Die Mietgebühren bei der Saalbau nur in verträglichem Maß erhöhen Vortrag des Magistrats vom 11.04.2014, M 76Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 16
Sitzung 29 · 06.05.2014
TO I, TOP 15
Angenommen
Anregung OA 497 2014 1. Die Vorlage M 76 wird unter Hinweis auf OA 497 abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 243/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Punkt 2. gestrichen wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUWBESPDFreie Wähler
Ablehnung:
Grüne
zu 2)
Zustimmung:
CDUWBESPDFreie Wähler
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, WBE, SPD und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme) zu 2. CDU, WBE, SPD und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)

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