Fachämter dürfen sich nicht vor Informationsveranstaltung zur Stroofstraße drücken
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Das Sanierungskonzept für die Stroofstraße sieht das ersatzlose Fällen der alten Robinien entlang der Stroofstraße vor und wird deshalb im Stadtteil sehr kontrovers diskutiert. Der Ortsbeirat 6 beschloss deswegen schon im Sommer, dass eine Bürgerversammlung durchgeführt werden soll, in der die Ämter darlegen sollen, wieso die Bäume gefällt werden müssen, und die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit haben sollen, ihre Anregungen zum Erhalt der Bäume mit den Experten zu diskutieren. Es erscheint zumindest zweifelhaft, dass es nicht möglich sein soll, wenigstens ein Konzept zu entwickeln, in dem das Nachpflanzen von Bäumen ermöglicht wird. Leider verweigern die Ämter dem Ortsbeirat die Durchführung einer solchen Bürgerversammlung, so dass offensichtlich ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig ist, um eine Bürgerversammlung zu ermöglichen. Es wäre ein Trauerspiel, wenn die demokratischen Gremien dieser Stadt nicht in der Lage sein sollten, eine Bürgerversammlung zu solch einem wichtigen Thema zu organisieren. Antragstellende Fraktion: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.08.2001, M 165 Zuständige Ortsbeiräte: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2001, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 321 2001
- Die Vorlage M 165 wird unter Hinweis auf OA 321 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
- Die Vorlage OF 241/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass
- a)das Wort "Ämter" jeweils durch das Wort "Fachämter",
- b)das Wort "Bürgerversammlung" jeweils durch das Wort "Informationsveranstaltung" und
- c)im dritten Satz der Begründung die Formulierung"Es erscheint zumindest zweifelhaft" durch die Worte "Es wird bezweifelt" ersetzt wird. Abstimmung: zu
- SPD und GRÜNE gegen CDU (= Ablehnung der Zurückstellung) bei Enthaltung REP zu
- Einstimmige Annahme
Inhalt
Antrag vom 23.10.2001, OF 241/6
Betreff:
Fachämter dürfen sich nicht vor Informationsveranstaltung zur Stroofstraße drücken
Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, im Stadtteil Griesheim eine Bürgerversammlung zur Sanierung der Stroofstraße durchzuführen. Diese Bürgerversammlung soll zu bürgerfreundlichen Zeiten (nach 18 Uhr) und mit ausreichender öffentlicher Ankündigung durchgeführt werden.
Begründung:
Das Sanierungskonzept für die Stroofstraße sieht das ersatzlose Fällen der alten Robinien entlang der Stroofstraße vor und wird deshalb im Stadtteil sehr kontrovers diskutiert. Der Ortsbeirat 6 beschloss deswegen schon im Sommer, dass eine Bürgerversammlung durchgeführt werden soll, in der die Ämter darlegen sollen, wieso die Bäume gefällt werden müssen, und die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit haben sollen, ihre Anregungen zum Erhalt der Bäume mit den Experten zu diskutieren. Es erscheint zumindest zweifelhaft, dass es nicht möglich sein soll, wenigstens ein Konzept zu entwickeln, in dem das Nachpflanzen von Bäumen ermöglicht wird. Leider verweigern die Ämter dem Ortsbeirat die Durchführung einer solchen Bürgerversammlung, so dass offensichtlich ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig ist, um eine Bürgerversammlung zu ermöglichen.
Es wäre ein Trauerspiel, wenn die demokratischen Gremien dieser Stadt nicht in der Lage sein sollten, eine Bürgerversammlung zu solch einem wichtigen Thema zu organisieren.
Antragstellende Fraktion: GRÜNEHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.08.2001, M 165 Zuständige Ortsbeiräte: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. August 2001MM 165Sanierung einer Altlast und Sanierung der Stroofstraße, Fällen von BäumenMagistratsvortrag
- 23. Oktober 2001Sie sind hierOFOF 241/6Fachämter dürfen sich nicht vor Informationsveranstaltung zur Stroofstraße drückenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Oktober 2001OAOA 321Fachämter dürfen sich nicht vor Informationsveranstaltung zur Stroofstraße drücken Vortrag des Magistrats vom 10.08.2001, M 165Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD und GRÜNE gegen CDU (= Ablehnung der Zurückstellung) bei Enthaltung REP zu 2. Einstimmige Annahme