Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich
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Neues zu Am Hasensprung per E-MailBegründung
Halteverbot im Kurvenbereich Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Straße "Am Hasensprung" im oberen Bereich über der Straße "Am Höllenberg" in der Kurve das Halten auf beiden Straßenseiten durch Aufstellen eines entsprechenden Halteverbots Zeichen 283 der StVO zu unterbinden, da dieser Kurvenbereich durch die neue Tiefgarageneinfahrt und die Einfahrt auf einen Anwohnerparkplatz mit mehreren Stellplätzen unübersichtlich ist. Begründung: In dem oben genannten Straßenabschnitt wird häufig geparkt, wenn keine Parkbuchten frei sind. Da nunmehr eine Tiefgarageneinfahrt für die neu gebauten Häuser dort entstanden ist, Kraftfahrzeuge in diesem Kurvenbereich auf die Straße "Am Hasensprung" einbiegen, ist das Parken in diesem Abschnitt besonders gefährlich. Zwar schreibt die Straßenverkehrsordnung nach § 12 StVO vor, dass an engen und unübersichtlichen Straßenstellen und im Bereich von scharfen Kurven das Halten und Parken untersagt ist, doch ist dies für die Anwohner und auch für deren Besucher durch entsprechende Verkehrsschilder ausdrücklich zu kennzeichnen, damit zweifelsfrei das Verbot gilt.
Inhalt
Antrag vom 12.05.2013, OF 238/12
Betreff: Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Straße "Am Hasensprung" im oberen Bereich über der Straße "Am Höllenberg" in der Kurve das Halten auf beiden Straßenseiten durch Aufstellen eines entsprechenden Halteverbots Zeichen 283 der StVO zu unterbinden, da dieser Kurvenbereich durch die neue Tiefgarageneinfahrt und die Einfahrt auf einen Anwohnerparkplatz mit mehreren Stellplätzen unübersichtlich ist.
Begründung: In dem oben genannten Straßenabschnitt wird häufig geparkt, wenn keine Parkbuchten frei sind. Da nunmehr eine Tiefgarageneinfahrt für die neu gebauten Häuser dort entstanden ist, Kraftfahrzeuge in diesem Kurvenbereich auf die Straße "Am Hasensprung" einbiegen, ist das Parken in diesem Abschnitt besonders gefährlich. Zwar schreibt die Straßenverkehrsordnung nach § 12 StVO vor, dass an engen und unübersichtlichen Straßenstellen und im Bereich von scharfen Kurven das Halten und Parken untersagt ist, doch ist dies für die Anwohner und auch für deren Besucher durch entsprechende Verkehrsschilder ausdrücklich zu kennzeichnen, damit zweifelsfrei das Verbot gilt.Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 12. Mai 2013Sie sind hierOFOF 238/12Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im KurvenbereichOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. Mai 2013OMOM 2247Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im KurvenbereichDirektanregung
- 12. August 2013Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1233Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im KurvenbereichStellungnahme
- 28. November 2015OFOF 512/12Am Hasensprung - absolutes Halteverbot im KurvenbereichOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Dezember 2015OMOM 4854Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im KurvenbereichDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 1 GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und LINKE. gegen 6 CDU (= Ablehnung); 1 CDU und 3 GRÜNE (= Enthaltung)