Informationen zum Wohnblock Ginnheimer Landstraße als Grundlage für Ideen zur Verbesserung der dortigen Lebens- und Wohnumfeldqualität
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Ginnheimer Landstraße als Grundlage für Ideen zur Verbesserung der dortigen Lebens- und Wohnumfeldqualität Vorgang: OM 426/11 OBR 9; B 295/11 Wir fragen den Magistrat: Wie viele Wohnungen insgesamt gibt es in der Ginnheimer Landstraße 164-180 und welche Wohnungsgrößen liegen in welcher Verteilung vor (Anzahl der Zimmer)? Wie ist die Altersstruktur in dem Wohnblock? (0-6, 7-18, 18-30, 30-65, älter) Wie viele Sozialwohnungen gibt es und in welchem Förderweg wurden sie gefördert? Wie viele Wohnungen für andere spezielle Gruppen (z.B. Altenwohnungen) gibt es? Wie hoch ist der Anteil der Haushalte mit Wohnberechtigungsschein, die dort wohnen? Wann läuft die Sozialbindung der geförderten Wohnungen aus? Wer ist der Eigentümer des Wohnblocks Ginnheimer Landstraße 164 - 186 und wer ist für die Hausverwaltung zuständig? Steht rund um die Uhr ein Hausmeister vor Ort zur Verfügung und wenn nicht, wie, wo und wann ist der oder sind die Hausmeister erreichbar? Für welche anderen Nutzung neben dem Wohnen gibt es außerdem in dem Block Mietverträge (z.B. Läden, soziale Einrichtungen etc.)? Gibt es gezielte soziale Angebote städtischer Ämter oder freier Träger für die Bewohner dieses Hauses? Begründung: Um Ideen zu entwickeln, wie sich an der schwierigen Wohnsituation und dem Umfeld der Menschen, die in den Häusern Ginnheimer Landstraße 164-180 wohnen, etwas verbessern kann, ist es sinnvoll, einige Grundinformationen zur Zusammensetzung der Bewohnerschaft und Organisation des Hauses genauer zu kennen.
Inhalt
Antrag vom 24.11.2011, OF 236/9
Betreff: Informationen zum Wohnblock Ginnheimer Landstraße als Grundlage für Ideen zur Verbesserung der dortigen Lebens- und Wohnumfeldqualität Vorgang: OM 426/11 OBR 9; B 295/11 Wir fragen den Magistrat: Wie viele Wohnungen insgesamt gibt es in der Ginnheimer Landstraße 164-180 und welche Wohnungsgrößen liegen in welcher Verteilung vor (Anzahl der Zimmer)? Wie ist die Altersstruktur in dem Wohnblock? (0-6, 7-18, 18-30, 30-65, älter) Wie viele Sozialwohnungen gibt es und in welchem Förderweg wurden sie gefördert? Wie viele Wohnungen für andere spezielle Gruppen (z.B. Altenwohnungen) gibt es? Wie hoch ist der Anteil der Haushalte mit Wohnberechtigungsschein, die dort wohnen? Wann läuft die Sozialbindung der geförderten Wohnungen aus? Wer ist der Eigentümer des Wohnblocks Ginnheimer Landstraße 164 - 186 und wer ist für die Hausverwaltung zuständig? Steht rund um die Uhr ein Hausmeister vor Ort zur Verfügung und wenn nicht, wie, wo und wann ist der oder sind die Hausmeister erreichbar? Für welche anderen Nutzung neben dem Wohnen gibt es außerdem in dem Block Mietverträge (z.B. Läden, soziale Einrichtungen etc.)? Gibt es gezielte soziale Angebote städtischer Ämter oder freier Träger für die Bewohner dieses Hauses?
Begründung: Um Ideen zu entwickeln, wie sich an der schwierigen Wohnsituation und dem Umfeld der Menschen, die in den Häusern Ginnheimer Landstraße 164-180 wohnen, etwas verbessern kann, ist es sinnvoll, einige Grundinformationen zur Zusammensetzung der Bewohnerschaft und Organisation des Hauses genauer zu kennen.Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. November 2011Sie sind hierOFOF 236/9Informationen zum Wohnblock Ginnheimer Landstraße als Grundlage für Ideen zur Verbesserung der dortigen Lebens- und WohnumfeldqualitätOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Dezember 2011VV 205Informationen zum Wohnblock Ginnheimer Landstraße als Grundlage für Ideen zur Verbesserung der dortigen Lebens- und WohnumfeldqualitätAnfrage
- 5. März 2012Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 348Informationen zum Wohnblock Ginnheimer Landstraße als Grundlage für Ideen zur Verbesserung der dortigen Lebens- und WohnumfeldqualitätStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme