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Verkehrssicherheit an der Kita Krambambuli durch Einrichtung eines absoluten Halteverbots

Vorlagentyp: OFFDP
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
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Begründung

Krambambuli durch Einrichtung eines absoluten Halteverbots Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. entlang des gesamten Grundstücks Kalbacher Stadtpfad 8 (Kita Krambambuli) ein absolutes Halteverbot einzurichten und dieses sowohl durch Verkehrszeichen (Zeichen 283) als auch durch Grenzmarkierung (Zeichen 299) kenntlich zu machen sowie 2. das im Bereich der Abzweigung zur Straße An der Wellenburg auf der Fahrbahn der Straße Kalbacher Stadtpfad aufgemalte Zeichen 136 (Kinder) zu erneuern. Begründung: Der Magistrat hat mit seiner Stellungnahme vom 17.05.2016 (ST 792) mitgeteilt, dass die vom Ortsbeirat erbetene erneute Aufstellung eines Drängelgitters vor dem Eingang der Kita Krambambuli nicht möglich sei, da dies insbesondere zu einer weiteren Einengung des bereits sehr schmalen Gehwegs führen würde. Im Rahmen einer weiteren Ortsbegehung mit Vertretern der Kita Krambambuli am 19.05.2016 wurden alternative Optionen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit diskutiert und auch die Einrichtung eines absoluten Halteverbots in Betracht gezogen. Die Einrichtung eines solchen absoluten Halteverbotes erscheint derzeit die beste Lösung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, da nur so gewährleistet werden kann, dass sowohl der Eingangsbereich zur Kita Krambambuli für den Verkehr einsehbar ist als auch vom Eingangsbereich der Kita Krambambuli der Verkehr überblickt werden kann. Für das Bringen und Abholen der Kinder sowie für den Anlieferungsverkehr zur Kita Krambambuli steht auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Parkplatz zur Verfügung; daher sind Parkmöglichkeiten im Bereich des Grundstücks Kalbacher Stadtpfad 8 nicht erforderlich. Das im Bereich der Abzweigung zur Straße An der Wellenburg auf der Fahrbahn der Straße Kalbacher Stadtpfad aufgemalte Zeichen 136 (Kinder) ist infolge von Fahrbahnausbesserungsarbeiten kaum noch zu erkennen und sollte daher in diesem Zusammenhang erneuert werden.

Inhalt

Antrag vom 23.05.2016, OF 23/12

Betreff: Verkehrssicherheit an der Kita Krambambuli durch Einrichtung eines absoluten Halteverbots Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. entlang des gesamten Grundstücks Kalbacher Stadtpfad 8 (Kita Krambambuli) ein absolutes Halteverbot einzurichten und dieses sowohl durch Verkehrszeichen (Zeichen 283) als auch durch Grenzmarkierung (Zeichen 299) kenntlich zu machen sowie 2. das im Bereich der Abzweigung zur Straße An der Wellenburg auf der Fahrbahn der Straße Kalbacher Stadtpfad aufgemalte Zeichen 136 (Kinder) zu erneuern.

Begründung: Der Magistrat hat mit seiner Stellungnahme vom 17.05.2016 (ST 792) mitgeteilt, dass die vom Ortsbeirat erbetene erneute Aufstellung eines Drängelgitters vor dem Eingang der Kita Krambambuli nicht möglich sei, da dies insbesondere zu einer weiteren Einengung des bereits sehr schmalen Gehwegs führen würde. Im Rahmen einer weiteren Ortsbegehung mit Vertretern der Kita Krambambuli am 19.05.2016 wurden alternative Optionen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit diskutiert und auch die Einrichtung eines absoluten Halteverbots in Betracht gezogen. Die Einrichtung eines solchen absoluten Halteverbotes erscheint derzeit die beste Lösung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, da nur so gewährleistet werden kann, dass sowohl der Eingangsbereich zur Kita Krambambuli für den Verkehr einsehbar ist als auch vom Eingangsbereich der Kita Krambambuli der Verkehr überblickt werden kann. Für das Bringen und Abholen der Kinder sowie für den Anlieferungsverkehr zur Kita Krambambuli steht auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Parkplatz zur Verfügung; daher sind Parkmöglichkeiten im Bereich des Grundstücks Kalbacher Stadtpfad 8 nicht erforderlich. Das im Bereich der Abzweigung zur Straße An der Wellenburg auf der Fahrbahn der Straße Kalbacher Stadtpfad aufgemalte Zeichen 136 (Kinder) ist infolge von Fahrbahnausbesserungsarbeiten kaum noch zu erkennen und sollte daher in diesem Zusammenhang erneuert werden.Beratung im Ortsbeirat: 12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Mai 2016Sie sind hier
    OFOF 23/12Verkehrssicherheit an der Kita Krambambuli durch Einrichtung eines absoluten Halteverbots
    Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 3. Juni 2016OMOM 158Verkehrssicherheit an der Kita KrambambuliDirektanregung
  3. 22. August 2016Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1087Verkehrssicherheit an der Kita KrambambuliStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 12
Sitzung 2 · 03.06.2016
TO I, TOP 11
Beraten
Anregung an den Magistrat OM 158 2016 1. Die Ziffer 1. der Vorlage OF 23/12 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin im Rahmen der Schulwegsicherung zu veranlassen. 3. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 23/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 45 · 15.01.2021
TO I, TOP 6
Zurückgezogen
Die Vorlage OF 23/12 Ziffer 1. wurde zurückgezogen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

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