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Neue Kinderbetreuungseinrichtungen im Ortsbezirk 7 - Standort im Ortskern Praunheim prüfen

Vorlagentyp: OFCDUSPDGRÜNEdie_farbechten_-_LINKE.
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Stadtplanung verfolgen

Begründung

im Ortsbezirk 7 - Standort im Ortskern Praunheim prüfen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob auf dem bisher für das Gemeindehaus und den Jugendclub der Evangelischen Auferstehungsgemeinde genutzten Gelände eine der dringend benötigten Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren eingerichtet werden kann, Das zuständige Stadtschulamt wird gebeten sich eng mit dem Stadtplanungsamt abzustimmen. Ein Bericht/Zwischenbericht ist dem Ortsbeirat bis zum 20.01.2013 vorzulegen, da am 26.01.2013 die Auftaktveranstaltung zur Planungswerkstatt Praunheim stattfinden wird. Begründung: Im Ortsbezirk 7 werden dringend Standorte für Kinderbetreuungseinrichtungen gesucht. Dabei wurden und werden mehrfach auch suboptimale Standort geprüft bzw. weiterverfolgt. Im Zuge der Vorbereitungen für die Planungswerkstatt Praunheim wurde deutlich, dass sich sowohl das Stadtplanungsamt als auch die Evangelische Kirche weiterhin eine öffentliche Nutzung für das genannte Areal vorstellen können. Die Kirchengemeinde beabsichtigt die Gebäude des Gemeindehauses und des Jugendclubs aufzugeben und das Grundstück in Erbpacht für andere Nutzungen frei zu geben. Die Erbpachterlöse sollen die Finanzierung eines neuen und kleineren Gemeindezentrums sichern. Bisher gehen die Planungen von einer zukünftigen Wohnnutzung aus. In den Diskussionen wurde aber deutlich, dass eine öffentliche Nutzung an dieser Stelle aus stadtplanerischen Gesichtspunkten sinnvoll ist. Auf dem Gelände hat bereits in früherer Zeit ein Kindergarten bestanden.

Inhalt

Antrag vom 30.10.2012, OF 223/7

Betreff: Neue Kinderbetreuungseinrichtungen im Ortsbezirk 7 - Standort im Ortskern Praunheim prüfen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob auf dem bisher für das Gemeindehaus und den Jugendclub der Evangelischen Auferstehungsgemeinde genutzten Gelände eine der dringend benötigten Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren eingerichtet werden kann, Das zuständige Stadtschulamt wird gebeten sich eng mit dem Stadtplanungsamt abzustimmen. Ein Bericht/Zwischenbericht ist dem Ortsbeirat bis zum 20.01.2013 vorzulegen, da am 26.01.2013 die Auftaktveranstaltung zur Planungswerkstatt Praunheim stattfinden wird.

Begründung: Im Ortsbezirk 7 werden dringend Standorte für Kinderbetreuungseinrichtungen gesucht. Dabei wurden und werden mehrfach auch suboptimale Standort geprüft bzw. weiterverfolgt. Im Zuge der Vorbereitungen für die Planungswerkstatt Praunheim wurde deutlich, dass sich sowohl das Stadtplanungsamt als auch die Evangelische Kirche weiterhin eine öffentliche Nutzung für das genannte Areal vorstellen können. Die Kirchengemeinde beabsichtigt die Gebäude des Gemeindehauses und des Jugendclubs aufzugeben und das Grundstück in Erbpacht für andere Nutzungen frei zu geben. Die Erbpachterlöse sollen die Finanzierung eines neuen und kleineren Gemeindezentrums sichern. Bisher gehen die Planungen von einer zukünftigen Wohnnutzung aus. In den Diskussionen wurde aber deutlich, dass eine öffentliche Nutzung an dieser Stelle aus stadtplanerischen Gesichtspunkten sinnvoll ist. Auf dem Gelände hat bereits in früherer Zeit ein Kindergarten bestanden.Beratung im Ortsbeirat: 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Oktober 2012Sie sind hier
    OFOF 223/7Neue Kinderbetreuungseinrichtungen im Ortsbezirk 7 - Standort im Ortskern Praunheim prüfen
    Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FREIE_WÄHLER, FDP, REP
  2. 30. Oktober 2012OMOM 1641Neue Kinderbetreuungseinrichtungen im Ortsbezirk 7 - Standort im Ortskern Praunheim prüfenDirektanregung
  3. 14. Januar 2013Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 39Neue Kinderbetreuungseinrichtungen im Ortsbezirk 7 - Standort im Ortskern Praunheim prüfenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 17 · 30.10.2012
TO I, TOP 28
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1641 2012 Die Vorlage OF 223/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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