Aussicht am Aussichtspunkt zum Enkheimer Ried wieder ermöglichen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, den Aussichtspunkt über dem Enkheimer Ried freizuschneiden, um die Sicht auf das Naherholungsgebiet wieder zu ermöglichen. Dies soll sicherstellen, dass der Blick von den erhöhten Punkten nicht durch Zuwachs beeinträchtigt wird.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, den Aussichtspunkt über dem Enkheimer Ried freizuschneiden, so dass der Blick vom höher gelegenen Aussichtspunkt und auch vom tiefergelegenen Dammweg wieder möglich ist. Der Magistrat wird weiterhin gebeten dauerhaft Sorge zu tragen, dass freie Sicht wenigstens an dieser einen Stelle möglich ist und in Zukunft das Zuwachsen frühzeitig zu verhindern.
Begründung
Das Enkheimer Ried war bis in die 1980er Jahre als Naherholungsgebiet frei zugänglich. Am Südufer führte ein Trampelpfad entlang und im Winter konnte die Eisfläche von spielenden Kindern betreten werden. Nach der Einzäunung des Geländes ist ein freier Blick auf den Riedsee nur noch von einer Stelle aus möglich, die derzeit vollständig zuwächst.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. November 2023Sie sind hierOFOF 223/16Aussicht am Aussichtspunkt zum Enkheimer Ried wieder ermöglichenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 5. Dezember 2023OMOM 4861Aussicht am Aussichtspunkt zum Enkheimer Ried wieder ermöglichenDirektanregung
- 15. März 2024Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 557Aussicht am Aussichtspunkt zum Enkheimer Ried wieder ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme