Schulturnhallennutzung durch Vereine im Nordend
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 beantragt, dass der Magistrat die Nutzung von Schulturnhallen durch Vereine im Nordend prüft und darüber berichtet. Ziel ist es, die Nutzungsmöglichkeiten und Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen zu klären.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten,
a) Wie viele Schulturnhallen im Nordend werden außerhalb der Schulzeiten von Vereinen genutzt? Auflistung nach Nutzern und Zeiten?
b) Gibt es darüber hinaus weitere Anfragen von Vereinen nach Nutzungsmöglichkeiten von Schulturnhallen?
c) Welche Schulen und städtischen Kindereinrichtungen im Nordend nutzen Vereinshallen oder Vereinsgelände für ihr Sport- und Bewegungsangebot?
d) Welche Kooperationen bestehen im Nordend zwischen Schulen und Vereinen?
Begründung
Nordend Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) Wie viele Schulturnhallen im Nordend werden außerhalb der Schulzeiten von Vereinen genutzt? Auflistung nach Nutzern und Zeiten?
b) Gibt es darüber hinaus weitere Anfragen von Vereinen nach Nutzungsmöglichkeiten von Schulturnhallen?
c) Welche Schulen und städtischen Kindereinrichtungen im Nordend nutzen Vereinshallen oder Vereinsgelände für ihr Sport- und Bewegungsangebot?
d) Welche Kooperationen bestehen im Nordend zwischen Schulen und Vereinen?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Februar 2022Sie sind hierOFOF 214/3Schulturnhallennutzung durch Vereine im NordendOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Februar 2022OMOM 1761Schulturnhallennutzung durch Vereine im NordendDirektanregung
- 13. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1386Schulturnhallennutzung durch Vereine im NordendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme