Haushalt 2022
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2022 für Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen von Sozialpflegerinnen und Sozialpflegern. Dies ist notwendig, um die professionelle Arbeit der Sozialpfleger:innen in einer zunehmend komplexen Gesellschaft zu unterstützen.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Für Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen von Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt.
Begründung
Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger nehmen wichtige Aufgaben innerhalb der Stadtgesellschaft wahr und unterstützen mit ihrer Arbeit die Schwächsten innerhalb dieser Stadtgesellschaft. Die Aufgaben wurden im Laufe der letzten Jahre bzw. Jahrzehnte immer vielfältiger, komplexer und anspruchsvoller. Damit diese Aufgaben auch in Zukunft im Rahmen dieses Ehrenamtes erfolgreich geleistet werden können und Sozialpflegerinnen und -pfleger eine maximale Unterstützung durch den Magistrat erfahren, ist es sinnvoll diese verantwortungsvolle Arbeit durch Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zu ergänzen. Es wird von den Sozialpfleger:innen eine professionelle Arbeit erwartet, die wiederum durch professionelle Fortbildung gewährleistet werden muss.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2022Sie sind hierOFOF 214/11Haushalt 2022 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Sozialpflegerinnen und SozialpflegerOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. März 2022EAEA 26Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Sozialpflegerinnen und SozialpflegerEtatanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme