Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Gasleuchten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht des Magistrats, B 16 wird unter Hinweis auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 4832/14, zurückgewiesen. Begründung: Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Ausweitung der Umrüstgebiete sind, zumindest bezüglich der Straßen, die gemäß I 2b zum Gebiet des mittleren Nordends gehören, in der Tabelle des Berichtes nicht aufgeführt.
Inhalt
Antrag vom 16.03.2017, OF 211/3
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht des Magistrats, B 16 wird unter Hinweis auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 4832/14, zurückgewiesen.
Begründung: Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Ausweitung der Umrüstgebiete sind, zumindest bezüglich der Straßen, die gemäß I 2b zum Gebiet des mittleren Nordends gehören, in der Tabelle des Berichtes nicht aufgeführt.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2017, B 16 Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Januar 2017BB 16Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 5.Magistratsbericht
- 16. März 2017OAOA 136Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten Bericht des Magistrats vom 13.01.2017, B 16Anregung
- 16. März 2017Sie sind hierOFOF 211/3Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von GasleuchtenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL
- 22. September 2017Antwort des Magistrats · nach 36 WochenBB 317Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von GasleuchtenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme