Neumontage und Befestigung von Holzpfählen vor Tennisanlage
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Holzpfählen vor Tennisanlage Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die teils morschen und zum Teil nicht mehr vorhandenden oder verschobenen Holzpfähle, die als Abgrenzung zum Naherholungsgebiet, bzw. Parkschutz gedacht sind oder waren vor dem Tennisplatz in der Straße "Zum Schäferköppel" zu ersetzen, neu zu befestigen oder neu zu montieren. Begründung: Am Eingang zum Tennisplatz entlang der Straße "Zum Schäferköppel" wurden bei der Errichtung des Tennisplatzes Holzpfähle und Baumstämme ausgelegt, um zu verhindern, dass Autos auf der Wiese, die zum Naherholungsgebiet zählt, parken. Mittlerweile sind einige dieser Pfähle verfault oder so morsch, dass man sie entweder nicht mehr als Abgrenzung empfindet oder sogar bei Seite schieben kann, um auf der Wiese zu parken. Bei der Errichtung des Tennisplatzes wurde den Anwohnern zugesichert, dass die Nutzer des Platzes nur auf dem Parkplatz am Bürgerhaus parken sollen und weder in den angrenzenden Wohngebieten, noch am Rande oder sogar auf der Wiese des Naherholungsgebiets. Dies ist nunmehr des Öfteren der Fall, deshalb müssen die Baumstämme und Holzpfähle, die obendrein eine sinnvolle und in den Rahmen des Naherholungsgebiets passende Abgrenzung und Verhinderung von Parkplätzen waren, erneuert werden.
Inhalt
Antrag vom 20.05.2014, OF 209/13
Betreff: Neumontage und Befestigung von Holzpfählen vor Tennisanlage Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die teils morschen und zum Teil nicht mehr vorhandenden oder verschobenen Holzpfähle, die als Abgrenzung zum Naherholungsgebiet, bzw. Parkschutz gedacht sind oder waren vor dem Tennisplatz in der Straße "Zum Schäferköppel" zu ersetzen, neu zu befestigen oder neu zu montieren.
Begründung: Am Eingang zum Tennisplatz entlang der Straße "Zum Schäferköppel" wurden bei der Errichtung des Tennisplatzes Holzpfähle und Baumstämme ausgelegt, um zu verhindern, dass Autos auf der Wiese, die zum Naherholungsgebiet zählt, parken. Mittlerweile sind einige dieser Pfähle verfault oder so morsch, dass man sie entweder nicht mehr als Abgrenzung empfindet oder sogar bei Seite schieben kann, um auf der Wiese zu parken. Bei der Errichtung des Tennisplatzes wurde den Anwohnern zugesichert, dass die Nutzer des Platzes nur auf dem Parkplatz am Bürgerhaus parken sollen und weder in den angrenzenden Wohngebieten, noch am Rande oder sogar auf der Wiese des Naherholungsgebiets. Dies ist nunmehr des Öfteren der Fall, deshalb müssen die Baumstämme und Holzpfähle, die obendrein eine sinnvolle und in den Rahmen des Naherholungsgebiets passende Abgrenzung und Verhinderung von Parkplätzen waren, erneuert werden.Beratung im Ortsbeirat: 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2014Sie sind hierOFOF 209/13Neumontage und Befestigung von Holzpfählen vor TennisanlageOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. Juni 2014OMOM 3186Neumontage und Befestigung von Holzpfählen vor TennisanlageDirektanregung
- 18. August 2014Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1063Neumontage und Befestigung von Holzpfählen vor TennisanlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme