ÖPP-Projekt - Ingenieurbauwerke der Stadt Frankfurt am Main hier: Allgemeine Zusätze/Ergänzungen zum Vertrag mit einem Investor
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
hier: Allgemeine Zusätze/Ergänzungen zum Vertrag mit einem Investor Allgemeine Hinweise: Das ÖPP-Projekt fußt auf dem ÖPP-Beschleunigungsgesetz aus dem Jahr 2005 und hat eine langfristige projektbezogene Kooperation zwischen öffentlichen und privaten Partnern (Investor) zum Inhalt. Ziel ist der gegenseitige Nutzen. Zur Erfüllung seines Vertrages mit dem öffentlichen Auftraggeber ( hier: Planung, Sanierung und Unterhalt von Ingenieurbauwerken ) bedient sich der Investor in der Regel mit Sub-Unter-nehmen, die die vertraglichen Leistungen erbringen. Somit handelt es sich bei der ÖPP-Kooperation um einen Vertrag zu Lasten Dritter ( hier: Planer, größere und kleinere Handwerksbetriebe sowie im erweiterten Sinne der Steuerzahler). A. Um die Asymmetrie zwischen Investor und Sub-Unternehmen ange-botsseitig auf eine wettbewerbsfähige Ebene zu bringen, sind folgende Erfordernisse in den ÖPP-Vertrag einzubringen: Zur Erbringung der Planungs- und Ausführungsleistungen sind mind. 50 % ortsansässige und gewerbesteuerzahlende Firmen zu ortsüblichen Preisen zu beauftragen. Der Sitz dieser Firmen ist dauerhaft ortsansässig. Die Gewährleistungsfristen der Sub-Unternehmen sind ausschließ lich nach VOB-Regeln zu vereinbaren. Eventl. Rahmenverträge mit Sub-Unternehmen sind max. auf 3 Jahre zu befristen. B. Die Kenntnisnahme und die Beratung einer Maßnahme sowie eine mögliche Mitwirkung des Ortsbeirates verbleiben wie bisher beim Ortsbeirat. C. Nach Kenntnisnahme des ÖPP-Vertrages behält sich der OBR eine Stellungnahme vor.
Inhalt
Antrag vom 10.05.2010, OF 192/14
Betreff:
ÖPP-Projekt - Ingenieurbauwerke der Stadt Frankfurt am Main hier: Allgemeine Zusätze/Ergänzungen zum Vertrag mit einem Investor
Allgemeine Hinweise:
Das ÖPP-Projekt fußt auf dem ÖPP-Beschleunigungsgesetz aus dem Jahr 2005 und hat eine langfristige projektbezogene Kooperation zwischen öffentlichen und privaten Partnern (Investor) zum Inhalt. Ziel ist der gegenseitige Nutzen. Zur Erfüllung seines Vertrages mit dem öffentlichen Auftraggeber ( hier: Planung, Sanierung und Unterhalt von Ingenieurbauwerken ) bedient sich der Investor in der Regel mit Sub-Unter-nehmen, die die vertraglichen Leistungen erbringen. Somit handelt es sich bei der ÖPP-Kooperation um einen Vertrag zu Lasten Dritter ( hier: Planer, größere und kleinere Handwerksbetriebe sowie im erweiterten Sinne der Steuerzahler). A.
Um die Asymmetrie zwischen Investor und Sub-Unternehmen ange-botsseitig auf eine wettbewerbsfähige Ebene zu bringen, sind folgende Erfordernisse in den ÖPP-Vertrag einzubringen: Zur Erbringung der Planungs- und Ausführungsleistungen sind
mind. 50 % ortsansässige und gewerbesteuerzahlende Firmen zu ortsüblichen Preisen zu beauftragen.
Der Sitz dieser Firmen ist dauerhaft ortsansässig.
Die Gewährleistungsfristen der Sub-Unternehmen sind ausschließ lich nach VOB-Regeln zu vereinbaren.
Eventl. Rahmenverträge mit Sub-Unternehmen sind max. auf 3 Jahre zu befristen.
B.
Die Kenntnisnahme und die Beratung einer Maßnahme sowie eine mögliche Mitwirkung des Ortsbeirates verbleiben wie bisher beim Ortsbeirat.
C. Nach Kenntnisnahme des ÖPP-Vertrages behält sich der OBR eine Stellungnahme vor.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 46 Beratung im Ortsbeirat: 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Mai 2010OAOA 1117ÖPP-Projekt - Ingenieurbauwerke der Stadt Frankfurt am Main hier: Allgemeine Zusätze/Ergänzungen zum Vertrag mit einem Investor Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 46Anregung
- 10. Mai 2010Sie sind hierOFOF 192/14ÖPP-Projekt - Ingenieurbauwerke der Stadt Frankfurt am Main hier: Allgemeine Zusätze/Ergänzungen zum Vertrag mit einem InvestorOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. August 2010Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1185a) ÖPP-Projekt - Ingenieurbauwerke der Stadt Frankfurt am Main hier: Verrohrung des Borndurchflusses unter der Straße "Harheimer Stadtweg" b) Allgemeine Zusätze/Ergänzungen zum Vertrag mit einem InvestorStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, 1 GRÜNE und FREIE WÄHLER; 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme