Kindertagesstätte südlich der Rödelheimer Landstraße bauen
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Neues zu Breitenbachstraße per E-MailBegründung
Rödelheimer Landstraße bauen Der Magistrat wird beauftragt, auf dem Gelände südlich der Rödelheimer Landstraße im Bereich des Bebauungsplans 834 eine Kindertagesstätte zu errichten. Begründung: Der Magistrat betont in seinem Zwischenbericht die dringende Notwendigkeit, Einrichtungen für die Kinderbetreuung zu schaffen. Die bisherige Planung sah den Bau einer Kindertagesstätte auf dem völlig ungeeigneten Gelände an der Breitenbachstraße vor. Dabei gibt es wenige hundert Meter weiter eine Brachfläche, auf der problemlos eine Kindertagesstätte errichtet werden könnte. Der Entwurf des Bebauungsplans 834 "Südlich Rödelheimer Landstraße" sieht den Bau von zwei Kindereinrichtungen vor. Diese könnten sofort gebaut werden: Im Baugesetzbuch heißt es: § 33 Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (1) In Gebieten, für die ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst ist, ist ein Vorhaben zulässig, wenn 1. die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 bis 5 durchgeführt worden ist, 2. anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegensteht, 3. der Antragsteller diese Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger schriftlich anerkennt und 4. die Erschließung gesichert ist. Die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung fand vom 29.7. bis zum 11.9.2009 statt. Dies bedeutet, dass seit drei Jahren Baurecht besteht. Die Annahme im Magistrats-Bericht B 268, dass das Inkrafttreten des Bebauungsplans abgewartet werden müsse, ist somit falsch. Mit dem Bau einer Kindertagesstätte auf der Brachfläche hätte schon längst begonnen werden können.
Inhalt
Antrag vom 11.09.2012, OF 191/7
Betreff: Kindertagesstätte südlich der Rödelheimer Landstraße bauen Der Magistrat wird beauftragt, auf dem Gelände südlich der Rödelheimer Landstraße im Bereich des Bebauungsplans 834 eine Kindertagesstätte zu errichten.
Begründung: Der Magistrat betont in seinem Zwischenbericht die dringende Notwendigkeit, Einrichtungen für die Kinderbetreuung zu schaffen. Die bisherige Planung sah den Bau einer Kindertagesstätte auf dem völlig ungeeigneten Gelände an der Breitenbachstraße vor. Dabei gibt es wenige hundert Meter weiter eine Brachfläche, auf der problemlos eine Kindertagesstätte errichtet werden könnte. Der Entwurf des Bebauungsplans 834 "Südlich Rödelheimer Landstraße" sieht den Bau von zwei Kindereinrichtungen vor. Diese könnten sofort gebaut werden: Im Baugesetzbuch heißt es: § 33 Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (1) In Gebieten, für die ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst ist, ist ein Vorhaben zulässig, wenn 1. die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 bis 5 durchgeführt worden ist, 2. anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegensteht, 3. der Antragsteller diese Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger schriftlich anerkennt und 4. die Erschließung gesichert ist. Die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung fand vom 29.7. bis zum 11.9.2009 statt. Dies bedeutet, dass seit drei Jahren Baurecht besteht. Die Annahme im Magistrats-Bericht B 268, dass das Inkrafttreten des Bebauungsplans abgewartet werden müsse, ist somit falsch. Mit dem Bau einer Kindertagesstätte auf der Brachfläche hätte schon längst begonnen werden können.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2012, B 268 Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2012BB 268Neubauprojekt Kinderkrippe Rödelheimer Landstraße/Ecke BreitenbachstraßeMagistratsbericht
- 11. September 2012Sie sind hierOFOF 191/7Kindertagesstätte südlich der Rödelheimer Landstraße bauenOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 268 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 190/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 191/7 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen SPD und FARBECHTE (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und REP gegen SPD, FARBECHTE und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung FDP zu 3. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, FARBECHTE und REP (= Annahme) bei Enthaltung FDP