Kanalüberprüfung Fritz-Erler-Straße, 60437 Nieder-Eschbach, in Höhe der Hausnummern 20/27
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Überprüfung des Kanals in der Fritz-Erler-Straße, da dieser bei Regen überläuft und die Straße überflutet. Dies führt zu Schäden in den Kellern der Anwohner. Eine Überprüfung ist dringend erforderlich.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, die Überprüfung des Kanals in der Fritz-Erler-Straße, 60437 Nieder-Eschbach, in Höhe der Hausnummer 20/27, zu veranlassen.
Begründung
In der Fritz-Erler-Straße, 60437 Nieder-Eschbach, in Höhe der Hausnummer 20/27 befindet sich ein Kanalschacht, der bei Regen immer wieder überläuft. Nach Aussagen von Anwohnern läuft der Kanal nicht nur über, sondern das Wasser kommt aus dem Kanal, so dass die Straße regelmäßig überflutet wird. Dies führt wiederum dazu, dass Keller volllaufen. Deshalb ist eine Überprüfung des Kanals dringend geboten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Oktober 2022Sie sind hierOFOF 188/15Kanalüberprüfung Fritz-Erler-Straße, 60437 Nieder-Eschbach, in Höhe der Hausnummern 20/27Ortsbeiratsantrag · CDU
- 4. November 2022OMOM 3040Kanalüberprüfung Fritz-Erler-Straße, 60437 Frankfurt/Nieder-Eschbach, in Höhe der Hausnummern 20/27Direktanregung
- 24. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 550Kanalüberprüfung Fritz-Erler-Straße, 60437 Frankfurt/Nieder-Eschbach, in Höhe der Hausnummern 20/27Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme