Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Betreuungsplätze U 3 und Ü 3 "Kita am Henniger Turm"

Vorlagentyp: OFGRÜNE
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Vergabe der Betreuungsplätze in der Kita am Henniger Turm zu überprüfen und Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Plätze zu ergreifen. Dies ist notwendig, um den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für alle Kinder zu gewährleisten und die Situation für die Eltern im Wohngebiet zu verbessern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Schulen und Bildung verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten

  1. Warum wurden durch das Bildungsdezernat die derzeit vorhandenen Betreuungsplätze in der "Kita am Henniger Turm" nur für Kinder der KITA Darmstädter Landstraße vergeben, ohne dass für andere Familien eine Bewerbungsmöglichkeit im Kindernet bestand?
  2. Warum wurde der Trägerverein, der den Zuschlag für die KITA am Henninger Turm erhielt, nicht bei der Beschaffung einer Ersatzliegenschaft für den Standort Darmstädter Landstraße im Schulbezirk Martin-Buber-Schule durch das Bildungsdezernat unterstützt?
  3. Warum wurde der Trägerverein nicht verpflichtet für die "Kita am Henniger Turm" ausreichend Personal zu gewinnen und zusätzliche Gruppen einzurichten, damit sich die Anzahl der Betreuungsplätze in Sachsenhausen Süd erhöht, wie es nach dem Vergabeverfahren vorgeschrieben und auch dringend erforderlich wäre?
  4. Was gedenkt der Magistrat zu tun, um für die Eltern im Wohngebiet "Henninger Areal" zeitnah Abhilfe zu schaffen und damit auch die durch den Bauträger errichtete KITA ihrer eigentlichen Zweckbestimmung zuzuführen?

Begründung

Seit dem 01.08.2013 gibt es in Deutschland einen flächendeckenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Dieser ist in § 24 SGB VIII gesetzlich festgehalten. Der Anspruch gilt auch für Kinder unter drei Jahren. Dem Bauträger des Henninger Areals wurde von der Stadt Frankfurt auferlegt eine Kindertagesstätte mit 141 Plätzen zu errichten. Die Übergabe dieser beeindruckend großen Einrichtung an die Stadt Frankfurt erfolgte am 1.10.2020. Ziel ist die Schaffung dringend notwendiger zusätzlicher Betreuungsplätze. Die Stadt Frankfurt strebt für die Kinder unter drei Jahren ein Versorgungsziel von 53% an. Für die Betreuung von Kindern zwischen drei bis sechs Jahren hat die Stadt Frankfurt am Main ein Versorgungsziel von 100% formuliert. Der Stadtteil Sachsenhausen (Planungsbezirk 13) gehört zu den Stadtteilen, in denen weiterhin das Angebot der Kinderbetreuung ausgebaut werden muss, um bedarfsgerecht zu sein. Derzeit beträgt der Versorgungsgrad für U3 für Sachsenhausen nur 40%, im Schulbezirk 11 Mühlbergschule, dies ist der Bereich der neuen Kita am Henniger Turm, nur 14%. Für die drei- bis sechsjährigen Kinder beträgt der aktuelle Versorgungsgrad in Sachsenhausen nur 88%, im Schulbezirk 11 Mühlbergschule nur 46%. Das Vergabeverfahren hat der KITA-Träger "Sozialpädagogischer Verein" gewonnen. Eine Bedingung für die Vergabe war, wie bei allen Kindertagesstätten in Frankfurt, dass an anderer Stelle keine Kitaplätze wegfallen dürfen. Der Träger muss also für zusätzliches Personal und Ausstattung sorgen. Der "Sozialpädagogischer Verein" ist jedoch mit 60 Kindern und dem Personal wegen Baumaßnahmen lediglich von der "Kita Darmstädter Landstraße" in die Kita "Henninger Areal" umgezogen. Bei allem Verständnis für die Probleme durch die Baumaßnahmen am Standort Darmstädter Landstraße und bei der Personalbeschaffung ist das Verfahren fragwürdig und die derzeitige Situation für die Eltern im großen Wohngebiet am Henninger Turm inakzeptabel. Es wurde kein einziger neuer Kitaplatz für die Eltern des "Henninger Areal" geschaffen. Familien müssen teilweise weite Wege in Kauf nehmen, um ihre Kinder in Betreuungseinrichtungen außerhalb des Stadtteils betreut zu wissen und es fehlt eine verlässliche Perspektive für den Planungsbezirk Sachsenhausen und im Speziellen den Schulbezirk 11 "Mühlbergschule".

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Januar 2021Sie sind hier
    OFOF 1869/5Betreuungsplätze U 3 und Ü 3 „Kita am Henniger Turm“
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 22. Januar 2021VV 1926Betreuungsplätze U 3 und Ü 3 - Kita am Henniger TurmAnfrage
  3. 30. April 2021Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1008Betreuungsplätze U 3 und Ü 3 - Kita am Henninger TurmStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 46 · 22.01.2021
TO I, TOP 29
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1926 2021 Die Vorlage OF 1869/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen