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Trinkwasserschutzgebiet und Wasserwerk Praunheim II endlich sichern

Vorlagentyp: OFCDU
141 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, das Wasserschutzgebiet in Praunheim zeitnah festzusetzen und die Trinkwassergewinnungsanlagen zu sichern. Dies ist notwendig, um die Wasserversorgung in Frankfurt langfristig zu gewährleisten und das Vertrauen der Bevölkerung zu stärken.

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Antrag

Auf Grund eines Auskunftsersuchens über die Trinkwasserversorgung und dem Wasserwerk Praunheim II aus dem Jahr 2018 antwortete der Magistrat unter anderem: "...Durch die Hessenwasser als Anlagenbetreiber wird das Ziel, das Einzugsgebiet (EZG) der Trinkwassergewinnungsanlagen als Trinkwasserschutzgebiet zu sichern, unabhängig von den in Rede stehenden Konzepten zur Stadtentwicklung und Verkehrsplanung weiter verfolgt. Als fachliche Grundlage ist zur Abgrenzung des Trinkwassereinzugsgebiets und der Wasserschutzgebietszonen eine großräumige Untergrunderkundung mit einer darauf aufbauenden Modellierung der Grundwasserströmung und -bilanzierung erforderlich. Als Voraussetzung dafür werden derzeit und in den kommenden Monaten zusätzliche Erkundungsbohrungen vorbereitet und durchgeführt sowie Grundwassermessstellen neu gebaut. ."

Inzwischen sind Jahre vergangen und es fand weder die förmliche Festsetzung eines Wasserschutzgebietes statt noch wurde das Trinkwasserschutzgebiet gesichert.

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verlangt nach § 50 Öffentliche Wasserversorgung

(1) Die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge.

(2) Der Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung ist vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken, soweit überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen. .

Dem gegenüber fördert Frankfurt nur etwa 25% seines Wasserbedarfs aus Anlagen im Stadtgebiet, nämlich der Mainwasseraufbereitungsanlage, den Wasserwerken im Stadtwald und in Praunheim; die restlichen 75% des Wasserbedarfs fließen aus dem Umland - dem hessischen Ried, dem Kinzig-Tal und dem Vogelsberg - zu. Das Wasserwerk Praunheim II stellt zwischen zwei und fünf Prozent des Trinkwassers in Frankfurt bereit. Dies sind zwischen 45 und 50 Millionen Kubikmeter.

Der ausbleibende Satzungsbeschluss und die Planungsvorhaben des Magistrats im Frankfurter Nordwesten nähren nicht nur Misstrauen bei der hiesigen Bevölkerung, sondern auch bei den Umlandgemeinden, die zur Wasserversorgung Frankfurts herangezogen werden. Sollte es eines Tages dem Wasserwerk Praunheim II ähnlich ergehen, wie vielen aufgegebenen Brunnen in Frankfurt, z.B. Praunheim I und III?

Schon eine Einschränkung des Einzugsgebietes kann das technische Aus für das Wasserwerk bedeuten.

Es gilt wieder Vertrauen zu schaffen.

"Als Hochpunkt erfüllt das Praunheimer Werk auch die Aufgabe, den erforderlichen Netzdruck sicherzustellen, der unter anderem für die Versorgung des Frankfurter Nordwestens erforderlich ist", erklärt die Leitung des Wasserwerkes. In trockenen Zeiten stützt es die Versorgung über das gesamte Stadtnetz. Das Werk müsse langfristig gesichert werden, zumal die Stadt ja auch wachse, was den Betrieb unverzichtbar mache.

Selbst bei Umsetzung des "Frankfurter Wasserkonzeptes" wird der Trinkwasserverbrauch in Frankfurt steigen. Daher ist es notwendig, nicht nur die bisherigen Kapazitäten zu sichern, sondern die Leistung des Wasserwerkes Praunheim II zu steigern.

Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert,

  1. sich bei der Oberen Wasserbehörde für eine zeitnahe "Festsetzung des Wasserschutzgebietes" in Praunheim einzusetzen und die Trinkwassergewinnungsanlagen als Trinkwasserschutzgebiet zu sichern;
  2. bei sämtlichen Planungen in Wasserschutzzonen den Einzugsbereich (Versickerungsflächen) von Trinkwassergewinnungsanlagen von Versiegelung freizuhalten;
  3. die Hessenwasser GmbH darin zu unterstützen, die Kapazität des WW Praunheim II zu steigern;
  4. den Ortsbeirat über den Einzugsbereich der Trinkwassergewinnungsanlage zu informieren.

Begründung

Praunheim II endlich sichern Auf Grund eines Auskunftsersuchens über die Trinkwasserversorgung und dem Wasserwerk Praunheim II aus dem Jahr 2018 antwortete der Magistrat unter anderem: "...Durch die Hessenwasser als Anlagenbetreiber wird das Ziel, das Einzugsgebiet (EZG) der Trinkwassergewinnungsanlagen als Trinkwasserschutzgebiet zu sichern, unabhängig von den in Rede stehenden Konzepten zur Stadtentwicklung und Verkehrsplanung weiter verfolgt. Als fachliche Grundlage ist zur Abgrenzung des Trinkwassereinzugsgebiets und der Wasserschutzgebietszonen eine großräumige Untergrunderkundung mit einer darauf aufbauenden Modellierung der Grundwasserströmung und -bilanzierung erforderlich. Als Voraussetzung dafür werden derzeit und in den kommenden Monaten zusätzliche Erkundungsbohrungen vorbereitet und durchgeführt sowie Grundwassermessstellen neu gebaut. ." Inzwischen sind Jahre vergangen und es fand weder die förmliche Festsetzung eines Wasserschutzgebietes statt noch wurde das Trinkwasserschutzgebiet gesichert. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verlangt nach § 50 Öffentliche Wasserversorgung (1) Die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. (2) Der Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung ist vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken, soweit überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen. . Dem gegenüber fördert Frankfurt nur etwa 25% seines Wasserbedarfs aus Anlagen im Stadtgebiet, nämlich der Mainwasseraufbereitungsanlage, den Wasserwerken im Stadtwald und in Praunheim; die restlichen 75% des Wasserbedarfs fließen aus dem Umland - dem hessischen Ried, dem Kinzig-Tal und dem Vogelsberg - zu. Das Wasserwerk Praunheim II stellt zwischen zwei und fünf Prozent des Trinkwassers in Frankfurt bereit. Dies sind zwischen 45 und 50 Millionen Kubikmeter. Der ausbleibende Satzungsbeschluss und die Planungsvorhaben des Magistrats im Frankfurter Nordwesten nähren nicht nur Misstrauen bei der hiesigen Bevölkerung, sondern auch bei den Umlandgemeinden, die zur Wasserversorgung Frankfurts herangezogen werden. Sollte es eines Tages dem Wasserwerk Praunheim II ähnlich ergehen, wie vielen aufgegebenen Brunnen in Frankfurt, z.B. Praunheim I und III? Schon eine Einschränkung des Einzugsgebietes kann das technische Aus für das Wasserwerk bedeuten. Es gilt wieder Vertrauen zu schaffen. "Als Hochpunkt erfüllt das Praunheimer Werk auch die Aufgabe, den erforderlichen Netzdruck sicherzustellen, der unter anderem für die Versorgung des Frankfurter Nordwestens erforderlich ist", erklärt die Leitung des Wasserwerkes. In trockenen Zeiten stützt es die Versorgung über das gesamte Stadtnetz. Das Werk müsse langfristig gesichert werden, zumal die Stadt ja auch wachse, was den Betrieb unverzichtbar mache. Selbst bei Umsetzung des "Frankfurter Wasserkonzeptes" wird der Trinkwasserverbrauch in Frankfurt steigen. Daher ist es notwendig, nicht nur die bisherigen Kapazitäten zu sichern, sondern die Leistung des Wasserwerkes Praunheim II zu steigern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. August 2022Sie sind hier
    OFOF 186/7Trinkwasserschutzgebiet und Wasserwerk Praunheim II endlich sichern
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 6. September 2022OMOM 2553Trinkwasserschutzgebiet und Wasserwerk Praunheim II endlich sichernDirektanregung
  3. 25. April 2025Antwort des Magistrats · nach 141 WochenSTST 702Trinkwasserschutzgebiet und Wasserwerk Praunheim II endlich sichernStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 12 · 06.09.2022
TO I, TOP 15
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2553 2022 Die Vorlage OF 186/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFarbechte/linkeBFFÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
Grüne
Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

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