Keine Zentralisierung des Bereichs Wohnraumhilfe des Sozialamts
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Wohnraumhilfe des Sozialamts Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1.) Der Bereich Stellen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit wird nicht wie in der ST 180 vom 27.01.2012 im Gallus zentralisiert und bleibt bei der Sozialstation Bockenheim als wichtiges Serviceangebot für von Obdachlosigkeit bedrohte Personen. 2.) Bei der Planung der Sanierung oder des Neubaus der Sozialstation Bockenheim werden weiterhin Räume für den Bereich Wohnraumhilfe eingeplant. Begründung: Im Zuge der immer stärkeren Ausrichtung der Organisation der Stadtverwaltung an betriebswirtschaftliche Modelle nimmt der Magistrat nun offenbar auch Abschied von den Angeboten eines Bürgerservices, der die Menschen dort erreichen soll, "wo sie sind". Nach der beschlossenen Auslagerung der Amtsvormundschaften und der Pflegekinderhilfe soll im kommenden Sommer nun auch die in den Sozialrathäusern angesiedelte Wohnraumhilfe ("Verhinderung von Obdachlosigkeit") zentralisiert werden, und zwar in der vom Ordnungsamt genutzten Liegenschaft in der Kleyerstraße, wo in den nächsten Wochen auch das Sozialrathaus Gallus einziehen soll. Der neue mit öffentlichen Verkehrsmitteln (S- und U-Bahnen!) nur schlecht erreichbare Standort ist für die Arbeit der Wohnraumhilfe denkbar ungeeignet. Nicht nur die Zusammenballung von Menschen, die sich oft in einer verzweifelten Lage befinden ist, ist problematisch. Hilfesuchende, die von Obdachlosigkeit bedroht sind, haben schon finanziell nicht die Möglichkeit, lange Anfahrtswege in Kauf zu nehmen, um dann ggf. wegen unvollständiger Unterlagen quer durch die Stadt zurückgeschickt zu werden. Auch die Beschäftigten werden einen großen Teil ihres Arbeitstages unterwegs sein, ohne dass die verlorene Arbeitszeit ausgeglichen werden kann. Mit der Ausgliederung der Wohnraumhilfe geht aber auch wichtiges Fachwissen in den einzelnen Sozialrathäusern verloren, zum einen, was die kollegiale Beratung in mietrechtlichen Fragen betrifft, zum anderen verfügen die Beschäftigten der Wohnraumhilfe auch über gute Kenntnisse über die Wohnverhältnisse und Eigentumsstrukturen in den jeweiligen Stadtteilen. Nicht zuletzt dient die enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Abstimmung bzgl. sozialpädagogischer Maßnahmen - die Obdachlosigkeit der Familie macht sozialpädagogische Intervention meist gegenstandslos. Der Verzicht auf die genannten Vorteile einer stadtteilbezogen organisierten Wohnraumhilfe legt den Verdacht nahe, dass es dem Magistrat keineswegs um die oft bemühten Synergieeffekte geht, sondern dass eine fortschreitende Bürokratisierung und immer schärfere Kontrolle der geleisteten Arbeit beabsichtigt ist. Noch im Jahresbericht des Jugend- und Sozialamts 2009 preist die Sozialdezernentin die stadtteilbezogen erbrachten Angebote als "vertrauensbildende Maßnahmen, die die Frankfurterinnen und Frankfurter ermutigen, die Angebote der Stadt und der freien Träger zu nutzen." Wir fordern den Magistrat daher auf, weitere Zentralisierungen gerade in der Sozialverwaltung umzusetzen und stattdessen für den Ausbau sozialer Dienstleistungen in den Stadtteilen Sorge zu tragen.
Inhalt
Antrag vom 22.05.2012, OF 184/2
Betreff: Keine Zentralisierung des Bereichs Wohnraumhilfe des Sozialamts
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1.) Der Bereich Stellen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit wird nicht wie in der ST 180 vom 27.01.2012 im Gallus zentralisiert und bleibt bei der Sozialstation Bockenheim als wichtiges Serviceangebot für von Obdachlosigkeit bedrohte Personen. 2.) Bei der Planung der Sanierung oder des Neubaus der Sozialstation Bockenheim werden weiterhin Räume für den Bereich Wohnraumhilfe eingeplant.
Begründung: Im Zuge der immer stärkeren Ausrichtung der Organisation der Stadtverwaltung an betriebswirtschaftliche Modelle nimmt der Magistrat nun offenbar auch Abschied von den Angeboten eines Bürgerservices, der die Menschen dort erreichen soll, "wo sie sind". Nach der beschlossenen Auslagerung der Amtsvormundschaften und der Pflegekinderhilfe soll im kommenden Sommer nun auch die in den Sozialrathäusern angesiedelte Wohnraumhilfe ("Verhinderung von Obdachlosigkeit") zentralisiert werden, und zwar in der vom Ordnungsamt genutzten Liegenschaft in der Kleyerstraße, wo in den nächsten Wochen auch das Sozialrathaus Gallus einziehen soll. Der neue mit öffentlichen Verkehrsmitteln (S- und U-Bahnen!) nur schlecht erreichbare Standort ist für die Arbeit der Wohnraumhilfe denkbar ungeeignet. Nicht nur die Zusammenballung von Menschen, die sich oft in einer verzweifelten Lage befinden ist, ist problematisch. Hilfesuchende, die von Obdachlosigkeit bedroht sind, haben schon finanziell nicht die Möglichkeit, lange Anfahrtswege in Kauf zu nehmen, um dann ggf. wegen unvollständiger Unterlagen quer durch die Stadt zurückgeschickt zu werden. Auch die Beschäftigten werden einen großen Teil ihres Arbeitstages unterwegs sein, ohne dass die verlorene Arbeitszeit ausgeglichen werden kann. Mit der Ausgliederung der Wohnraumhilfe geht aber auch wichtiges Fachwissen in den einzelnen Sozialrathäusern verloren, zum einen, was die kollegiale Beratung in mietrechtlichen Fragen betrifft, zum anderen verfügen die Beschäftigten der Wohnraumhilfe auch über gute Kenntnisse über die Wohnverhältnisse und Eigentumsstrukturen in den jeweiligen Stadtteilen. Nicht zuletzt dient die enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Abstimmung bzgl. sozialpädagogischer Maßnahmen - die Obdachlosigkeit der Familie macht sozialpädagogische Intervention meist gegenstandslos. Der Verzicht auf die genannten Vorteile einer stadtteilbezogen organisierten Wohnraumhilfe legt den Verdacht nahe, dass es dem Magistrat keineswegs um die oft bemühten Synergieeffekte geht, sondern dass eine fortschreitende Bürokratisierung und immer schärfere Kontrolle der geleisteten Arbeit beabsichtigt ist. Noch im Jahresbericht des Jugend- und Sozialamts 2009 preist die Sozialdezernentin die stadtteilbezogen erbrachten Angebote als "vertrauensbildende Maßnahmen, die die Frankfurterinnen und Frankfurter ermutigen, die Angebote der Stadt und der freien Träger zu nutzen." Wir fordern den Magistrat daher auf, weitere Zentralisierungen gerade in der Sozialverwaltung umzusetzen und stattdessen für den Ausbau sozialer Dienstleistungen in den Stadtteilen Sorge zu tragen.Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Januar 2012STST 180Konzentration der Stellen zur Verhinderung von ObdachlosigkeitStellungnahme
- 22. Mai 2012Sie sind hierOFOF 184/2Keine Zentralisierung des Bereichs Wohnraumhilfe des SozialamtsOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 11. Juni 2012OMOM 1241Keine Zentralisierung des Bereichs Wohnraumhilfe des SozialamtsDirektanregung
- 14. September 2012Antwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 1518Keine Zentralisierung des Bereichs Wohnraumhilfe des SozialamtsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP