Windschutzkonzept für die Außengastronomie prüfen
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, die Möglichkeiten für ein Windschutzkonzept in der Außengastronomie zu prüfen. Dies ist notwendig, um Gastronomiebetrieben unter den sich ändernden klimatischen Bedingungen eine wetterfeste Gestaltung ihrer Flächen zu ermöglichen. Ziel ist es, rechtssichere und unfallsichere Regelungen zu schaffen, von denen sowohl die Gastronomen als auch die Stadt profitieren.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, inwieweit ein Windschutzkonzept für die Außengastronomie ermöglicht werden kann und wie die Vorschriften anzupassen wären, um diese allgemein rechtssicher und unfallsicher auch auf öffentlicher Verkehrsfläche umsetzen zu können. Ausreichende Gehwegbreiten sollen stets berücksichtigt werden.
Begründung
Die Außengastronomie im Sommer ist eine existenznotwendige Einnahmequelle für viele Gastronomen. Durch den Klimawandel ändern sich die wetterbedingten Voraussetzungen, indem beispielsweise auch die Windstärken zunehmen. Derzeit sind Windschutze in der Regel untersagt. In Zeiten des Klimawandels stellt sich die Frage, inwieweit Regeln sich ändernden Ausgangsbedingungen anpassen sollten. Gastronomen sollten ihre gemieteten Flächen wetterfester gestalten können. So wäre unter Anderem zu prüfen, inwieweit Windschutze an einzelnen Seiten, beispielsweise in Hauptwindrichtung Westen, angebracht werden können, ohne dass sich eine "Verhüttelung" bildet. Ziel muss es sein, möglichst verlässliche Bedingungen zu schaffen, von denen die Stadt wiederum steuerlich vom Geschäftserfolg der Gastronomie finanziell profitiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2025Sie sind hierOFOF 1804/1Windschutzkonzept für die Außengastronomie prüfenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. November 2025OMOM 7780Windschutzkonzept für die Außengastronomie prüfenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme