Tempo 30 in der Goldgrubenstraße einhalten
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Goldgrubenstraße ist in diesem Bereich der Niederurseler Landstraße die einzige Verbindung zum Hammarskjöldring. Das Verkehrsaufkommen ist oft erheblich. Leider wird die Geschwindigkeitsbegrenzung häufig missachtet. Da Radfahrer die Einbahnstraße auch in Gegenrichtung befahren können sind gefährliche Situationen gegeben und dies führt dazu, dass auch der Bürgersteig von den Radfahrern genutzt wird.
Inhalt
Antrag vom 01.08.2017, OF 179/8
Betreff:
Tempo 30 in der Goldgrubenstraße einhalten
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu veranlassen um T30 in der Goldgrubenstraße zu gewährleisten. Eine Möglichkeit wäre z.B. versetztes Parken einzurichten und (oder) zusätzlich zum vorhandenen T30 Schild ein Piktogramm auf der Straße aufzubringen.
Begründung:
Die Goldgrubenstraße ist in diesem Bereich der Niederurseler Landstraße die einzige Verbindung zum Hammarskjöldring. Das Verkehrsaufkommen ist oft erheblich. Leider wird die Geschwindigkeitsbegrenzung häufig missachtet. Da Radfahrer die Einbahnstraße auch in Gegenrichtung befahren können sind gefährliche Situationen gegeben und dies führt dazu, dass auch der Bürgersteig von den Radfahrern genutzt wird.
Nebenvorlage: Antrag vom 01.08.2017, OF 192/8 Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. August 2017OFOF 192/8Tempo 30 in der Goldgrubenstraße einhaltenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. August 2017Sie sind hierOFOF 179/8Tempo 30 in der Goldgrubenstraße einhaltenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. September 2017OMOM 2118Tempo 30 in der Goldgrubenstraße einhaltenDirektanregung
- 26. Januar 2018Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 118Tempo 30 in der Goldgrubenstraße einhaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE.