Entfernung von sechs Parkzonenschildern
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Im Rahmen der Einführung der Tempo-30-Zonen, wurden im oben genannten Straßenabschnitt auch Parkzonen für das Parken mit Parkscheibe eingerichtet. Da das Parken nicht überwacht wird, ist der eigentliche Sinn dieser Parkzoneneinrichtung bisher nicht realisiert worden. In der Regel belegen Langzeitparker die Parkplätze. Allerdings findet jeder Einkaufswillige fast immer einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe seines zu besuchenden Geschäftes. Die Schilder sind somit überflüssig und können entfernt werden.
Inhalt
Antrag vom 02.08.2010, OF 176/13
Betreff:
Entfernung von sechs Parkzonenschildern
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das zuständige Amt mit der Entfernung von sechs Parkzonenhinweisschildern im Verlauf der Straße "Alt Erlenbach“, zwischen der Einmündung der Straßen "Neue Fahrt“ und "Zum Schäferköppel“ zu beauftragen.
Begründung:
Im Rahmen der Einführung der Tempo-30-Zonen, wurden im oben genannten Straßenabschnitt auch Parkzonen für das Parken mit Parkscheibe eingerichtet.
Da das Parken nicht überwacht wird, ist der eigentliche Sinn dieser Parkzoneneinrichtung bisher nicht realisiert worden. In der Regel belegen Langzeitparker die Parkplätze. Allerdings findet jeder Einkaufswillige fast immer einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe seines zu besuchenden Geschäftes.
Die Schilder sind somit überflüssig und können entfernt werden.
Beratung im Ortsbeirat: 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. August 2010Sie sind hierOFOF 176/13Entfernung von sechs ParkzonenschildernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. August 2010OMOM 4379Entfernung von sechs ParkzonenschildernDirektanregung
- 22. September 2010Antwort des Magistrats · nach 7 WochenSTST 1319Entfernung von sechs ParkzonenschildernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)