Renovierung Gastronomie Bürgerhaus Nieder-Erlenbach
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenBegründung
Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird aufgefordert gemeinsam mit der ABG Holding die Wiedervermietbarkeit der Gastronomie im Saalbau Nieder Erlenbach umgehend wiederherzustellen und notwendige Renovierungen zu beauftragen. Begründung: Mehr als 30 Jahre Investitionsstau sorgen momentan dafür, dass die Gastronomie im Bürgerhaus Nieder Erlenbach nicht vermietet werden kann. Sehr hohe Renovierungskosten schrecken potentielle Pächter ab. Ein Bürgerhaus ist mehr als nur eine gewinnorientierte Immobilie. Ein Bürgerhaus hat die Funktion Menschen im Stadtteil zusammen zu bringen und die Arbeit der Vereine durch die Kombination von geeigneten Versammlungsräumen und passender Gastronomie überhaupt erst möglich zu machen. Ohne Gastronomie sind die Vereine nicht mehr in der Lage attraktive Mitgliederversammlungen ohne großen Aufwand durchzuführen. Dieser Zustand ist selbstverschuldet, da die Saalbau und später die ABG Holding notwendige Renovierungen wie zum Beispiel der Toilettenanlagen schlichtweg versäumt hat. Die jetzt aufgelaufene Sanierungssumme kann kein Grund sein, dem Stadtteil ein funktionierendes Bürgerhaus, das seinen Namen verdient, vorzuenthalten. Wir bitten hier dringend um eine sofortige Beseitigung der Mängel vor Ort. Die ABG Holding erwirtschaftet jedes Jahr gute Gewinne, die dem Haushalt der Stadt Frankfurt zu Gute kommen. Jetzt ist es an der Zeit einen Teil der Gewinne zu investieren, damit der ursprüngliche Zweck des Bürgerhauses wiederhergestellt werden kann.
Inhalt
Antrag vom 28.08.2018, OF 175/13
Betreff: Renovierung Gastronomie Bürgerhaus Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird aufgefordert gemeinsam mit der ABG Holding die Wiedervermietbarkeit der Gastronomie im Saalbau Nieder Erlenbach umgehend wiederherzustellen und notwendige Renovierungen zu beauftragen.
Begründung: Mehr als 30 Jahre Investitionsstau sorgen momentan dafür, dass die Gastronomie im Bürgerhaus Nieder Erlenbach nicht vermietet werden kann. Sehr hohe Renovierungskosten schrecken potentielle Pächter ab. Ein Bürgerhaus ist mehr als nur eine gewinnorientierte Immobilie. Ein Bürgerhaus hat die Funktion Menschen im Stadtteil zusammen zu bringen und die Arbeit der Vereine durch die Kombination von geeigneten Versammlungsräumen und passender Gastronomie überhaupt erst möglich zu machen. Ohne Gastronomie sind die Vereine nicht mehr in der Lage attraktive Mitgliederversammlungen ohne großen Aufwand durchzuführen. Dieser Zustand ist selbstverschuldet, da die Saalbau und später die ABG Holding notwendige Renovierungen wie zum Beispiel der Toilettenanlagen schlichtweg versäumt hat. Die jetzt aufgelaufene Sanierungssumme kann kein Grund sein, dem Stadtteil ein funktionierendes Bürgerhaus, das seinen Namen verdient, vorzuenthalten. Wir bitten hier dringend um eine sofortige Beseitigung der Mängel vor Ort. Die ABG Holding erwirtschaftet jedes Jahr gute Gewinne, die dem Haushalt der Stadt Frankfurt zu Gute kommen. Jetzt ist es an der Zeit einen Teil der Gewinne zu investieren, damit der ursprüngliche Zweck des Bürgerhauses wiederhergestellt werden kann.Beratung im Ortsbeirat: 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2018Sie sind hierOFOF 175/13Renovierung Gastronomie Bürgerhaus Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. September 2018OMOM 3624Renovierung Gastronomie Bürgerhaus Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 18. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 109a) Begehung des Restaurants im Bürgerhaus Nieder-Erlenbach b) Renovierung Gastronomie Bürgerhaus Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme