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Sozialrathaus Am Bügel

Vorlagentyp: OFGRÜNE
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Wohnen verfolgen

Begründung

In der M 84 vom 17.5.2013 (. . Zusammenlegung zweier Sozialrathäuser) und im B 254 vom 17.05.2012 (Organisation der Sozialrathäuser) wird weitgehend wortgleich auf eine geplant Zusammenlegung von Sozialrathäuser eingegangen. So soll auch das Sozialrathaus Am Bügel geschlossen und mit dem Sozianrathaus Nordweststadt zusammengelegt und beide zusammen in einem noch zu errichtenden Neubau im Mertonviertel untergebracht werden. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, das Sozialrathaus Am Bügel am bisherigen Stzandort weiter zu betreiben. Mit dem Vermieter des jetzt genutzten Gebäudes ist eine Senkung der Miete zu verhandeln. Begründung: Das Wohngebiet Am Bügel mit cirka 5 bis 6.000 Einwohnern ist ein Bereich mit überwiegender Sozialwohnungsstruktur. Der Anteil der Sozialwohnungen liegt je nach Wohnungsunternehmen bei bis zu 100%. Auch wurde die Belegungspolitik (zumindest in der Vergangenheit mit Auswirkungen bis heute) nicht an einer "guten Mischungung" ausgerichte, was bis heute das Leben der Bewohner und das Zusammenleben Am Bügel deutlich beeinflußt. Die soziale Struktur im Wohngebiet Am Bügel ist nicht mit anderen Stadtteilen vergleichbar (auch nicht mit dem Mertonviertel). Dies führt (leider) zu einem deutlich erhöhten sozialen Betreuungsbedarf. Das Sozialrathaus Am Bügel wurde Anfang der 1990er Jahre gezielt und bewußt am jetzigen Standort eingerichtet, um seine Angebote vor Ort im direkten (fußläufigen) Kontakt mit der dortigen Bevölkerung anbieten und Vertrauen aufbauen zu können. Das Sozialrathaus konnte somit einen guten und gezielten Einfluß auf das Wohngebiet ausüben. Leider ist dies jedoch nach wie vor von Nöten. Das Gebäude wurde damals genau zu Zwecken eines Sozialrathauses ausgelegt und errichtet. Eine Folgenutzung und die dabei anfallenden Kosten sind bisher nicht untersucht worden. Der Eigentümer des jetzigen Gebäudes ist die Saalbau GmbH, ein 100%ige Tochter der ABG Holdung, der Wohnungs- und Immobilienkonzern der Stadt Frankfurt. Die Mietkosten verbleiben also im Bereich der Stadt Frankfurt (wenn auch sie im Rahmen eines neuen Mietvertrags gesenkt werden können). Eine Folgenutzung des jetzigen Gebäudes ist nicht untersucht beziehungsweise angegeben worden, die dabei anfallenden Kosten für die Stadt Frankfurt (auch bei einem Leerstand) nicht beziffert. Diese sollten jedoch realistischerweise den erwünschten Einsparungen gegenübergestelt werden. Ein neues Gebäude ist erst noch zu errichten, die Kosten sind nicht beziffert, die angestreben Einsparungen der Mietkosten sind hypothetisch und ggfs nicht erzielbar.

Inhalt

Antrag vom 23.05.2013, OF 174/15

Betreff: Sozialrathaus Am Bügel In der M 84 vom 17.5.2013 (. . Zusammenlegung zweier Sozialrathäuser) und im B 254 vom 17.05.2012 (Organisation der Sozialrathäuser) wird weitgehend wortgleich auf eine geplant Zusammenlegung von Sozialrathäuser eingegangen. So soll auch das Sozialrathaus Am Bügel geschlossen und mit dem Sozianrathaus Nordweststadt zusammengelegt und beide zusammen in einem noch zu errichtenden Neubau im Mertonviertel untergebracht werden.

Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, das Sozialrathaus Am Bügel am bisherigen Stzandort weiter zu betreiben. Mit dem Vermieter des jetzt genutzten Gebäudes ist eine Senkung der Miete zu verhandeln.

Begründung: Das Wohngebiet Am Bügel mit cirka 5 bis 6.000 Einwohnern ist ein Bereich mit überwiegender Sozialwohnungsstruktur. Der Anteil der Sozialwohnungen liegt je nach Wohnungsunternehmen bei bis zu 100%. Auch wurde die Belegungspolitik (zumindest in der Vergangenheit mit Auswirkungen bis heute) nicht an einer "guten Mischungung" ausgerichte, was bis heute das Leben der Bewohner und das Zusammenleben Am Bügel deutlich beeinflußt. Die soziale Struktur im Wohngebiet Am Bügel ist nicht mit anderen Stadtteilen vergleichbar (auch nicht mit dem Mertonviertel). Dies führt (leider) zu einem deutlich erhöhten sozialen Betreuungsbedarf. Das Sozialrathaus Am Bügel wurde Anfang der 1990er Jahre gezielt und bewußt am jetzigen Standort eingerichtet, um seine Angebote vor Ort im direkten (fußläufigen) Kontakt mit der dortigen Bevölkerung anbieten und Vertrauen aufbauen zu können. Das Sozialrathaus konnte somit einen guten und gezielten Einfluß auf das Wohngebiet ausüben. Leider ist dies jedoch nach wie vor von Nöten. Das Gebäude wurde damals genau zu Zwecken eines Sozialrathauses ausgelegt und errichtet. Eine Folgenutzung und die dabei anfallenden Kosten sind bisher nicht untersucht worden. Der Eigentümer des jetzigen Gebäudes ist die Saalbau GmbH, ein 100%ige Tochter der ABG Holdung, der Wohnungs- und Immobilienkonzern der Stadt Frankfurt. Die Mietkosten verbleiben also im Bereich der Stadt Frankfurt (wenn auch sie im Rahmen eines neuen Mietvertrags gesenkt werden können). Eine Folgenutzung des jetzigen Gebäudes ist nicht untersucht beziehungsweise angegeben worden, die dabei anfallenden Kosten für die Stadt Frankfurt (auch bei einem Leerstand) nicht beziffert. Diese sollten jedoch realistischerweise den erwünschten Einsparungen gegenübergestelt werden. Ein neues Gebäude ist erst noch zu errichten, die Kosten sind nicht beziffert, die angestreben Einsparungen der Mietkosten sind hypothetisch und ggfs nicht erzielbar.Beratung im Ortsbeirat: 15

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Mai 2013Sie sind hier
    OFOF 174/15Sozialrathaus Am Bügel
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 24. Mai 2013OAOA 387Sozialrathaus Am Bügel Vortrag des Magistrats vom 17.05.2013, M 84Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 15
Sitzung 23 · 24.05.2013
TO I, TOP 16
Angenommen
Anregung OA 387 2013 Die Vorlage OF 174/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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