S-Bahn-Station „Eschersheim“
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenBegründung
"Eschersheim" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, - sich mit dem Eigentümer, der DB AG, ins Benehmen zu setzen, um vor allem eine Sanierung des Eingangsgebäudes und des maroden Teils der Treppe zu erreichen; - für den Fall, dass er sich nicht durchsetzen kann, eigene Mittel für die Sanierung bereitzustellen. Begründung: Des Eingangsgebäude und ein Teil der Treppe befinden sich schon seit Jahren in einem unansehnlichen, verwahrlosten Zustand. Ein Teilbereich der Treppe ist sogar von Einsturz gefährdet. Die DB AG verweist immer wieder darauf, dass man vor einem beabsichtigten Ausbau der Bahnstrecke aus betriebswirtschaftlichen Gründen kein Geld mehr für eine Sanierung aufwenden könne und wolle. Nach dem Ausbau würde die Treppe und evtl. auch das Gebäude abgerissen oder das Gebäude verkauft. Mit dem Ausbau soll - wie z. Z: allseits zu hören - in diesem Jahr 2017 begonnen werden. Er soll fünf Jahre dauern. Ob der Ausbau wirklich in 2017 seinen Anfang nehmen wird, ist zumindest fraglich. Sollte der Ausbau aber doch 2017 beginnen, ist mit einer Bauzeit von mindestens fünf Jahren zu rechnen. Bei anderen Bahnhöfen im Stadtgebiet, z. B. in Griesheim, Höchst, Rödelheim ist inzwischen mit der Sanierung begonnen worden. Den Schandfleck S-Bahn-Haltestelle Eschersheim in seiner jetzigen Form auf weitere fünf Jahre und länger hinnehmen zu müssen, ist nicht vertretbar. Es kann wohl auch nicht im Sinne des Magistrats liegen, einem seiner Stadtteile bzw. dessen Bevölkerung eine derartige Stätte , die etwa im Ortsmittelpunkt angesiedelt ist, über so viele Jahre und weiterhin zuzumuten.
Inhalt
Antrag vom 01.01.2017, OF 171/9
Betreff: S-Bahn-Station "Eschersheim" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, - sich mit dem Eigentümer, der DB AG, ins Benehmen zu setzen, um vor allem eine Sanierung des Eingangsgebäudes und des maroden Teils der Treppe zu erreichen; - für den Fall, dass er sich nicht durchsetzen kann, eigene Mittel für die Sanierung bereitzustellen.
Begründung: Des Eingangsgebäude und ein Teil der Treppe befinden sich schon seit Jahren in einem unansehnlichen, verwahrlosten Zustand. Ein Teilbereich der Treppe ist sogar von Einsturz gefährdet. Die DB AG verweist immer wieder darauf, dass man vor einem beabsichtigten Ausbau der Bahnstrecke aus betriebswirtschaftlichen Gründen kein Geld mehr für eine Sanierung aufwenden könne und wolle. Nach dem Ausbau würde die Treppe und evtl. auch das Gebäude abgerissen oder das Gebäude verkauft. Mit dem Ausbau soll - wie z. Z: allseits zu hören - in diesem Jahr 2017 begonnen werden. Er soll fünf Jahre dauern. Ob der Ausbau wirklich in 2017 seinen Anfang nehmen wird, ist zumindest fraglich. Sollte der Ausbau aber doch 2017 beginnen, ist mit einer Bauzeit von mindestens fünf Jahren zu rechnen. Bei anderen Bahnhöfen im Stadtgebiet, z. B. in Griesheim, Höchst, Rödelheim ist inzwischen mit der Sanierung begonnen worden. Den Schandfleck S-Bahn-Haltestelle Eschersheim in seiner jetzigen Form auf weitere fünf Jahre und länger hinnehmen zu müssen, ist nicht vertretbar. Es kann wohl auch nicht im Sinne des Magistrats liegen, einem seiner Stadtteile bzw. dessen Bevölkerung eine derartige Stätte , die etwa im Ortsmittelpunkt angesiedelt ist, über so viele Jahre und weiterhin zuzumuten.Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Januar 2017Sie sind hierOFOF 171/9S-Bahn-Station „Eschersheim“Ortsbeiratsantrag · FDP
- 19. Januar 2017OMOM 1147S-Bahn-Station „Eschersheim“Direktanregung
- 19. Mai 2017STST 935S-Bahn-Station "Eschersheim"Stellungnahme
- 6. Oktober 2017STST 2027S-Bahn-Station "Eschersheim"Stellungnahme
- 3. April 2018Antwort des Magistrats · nach 65 WochenSTST 696S-Bahn-Station "Eschersheim"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme