Haushalt 2017 Produktbereich: 21 Kultur und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Ausstattung der Sportanlage Pfortenstraße 55 in…
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Haushalt 2017 Produktbereich: 21 Kultur und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Ausstattung der Sportanlage Pfortenstraße 55 in 60386 Frankfurt mit einem Kunstrasenplatz
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- Parkdeck für die Pfortenstraße 5504.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fahrradabstellmöglichkeiten für Fechenheim-Süd10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Pfandringe für Fechenheim und Seckbach10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Pfortenstraße per E-MailBegründung
Produktbereich: 21 Kultur und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Ausstattung der Sportanlage Pfortenstraße 55 in 60386 Frankfurt mit einem Kunstrasenplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Ausstattung der Sportanlage in der Pfortenstraße 55 mit einem Kunstrasenplatz werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Gemäß dem Sonderbauprogramm für die Ausstattung von Kunstrasenplätzen auf allen städtischen Sportanlagen soll auch die im Fechenheimer Ortskern befindliche Sportanlage in der Pfortenstraße 55 aufgewertet werden. Allerdings werden die Fechenheimer hier seit Jahren immer wieder vertröstet und das Vorhaben aufgeschoben. Bislang ist kein Zeitraum bekanntgegeben worden, wann mit der Ausstattung eines Kunstrasenplatzes begonnen wird. Die Sportanlage wird überwiegend von der SpVgg Fechenheim 03 genutzt, hier finden Fußballspiele und viele weitere Veranstaltungen statt. Die Sportanlage ist das sportliche Zentrum in Fechenheim. Durch eine Ausstattung mit einem Kunstrasenplatz würde Fechenheim an sich wesentlich aufgewertet werden. Weiterhin profitieren alle ansässigen Sportverein von einer modernen Sportanlage.
Inhalt
Antrag vom 27.02.2017, OF 169/11
Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 21 Kultur und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Ausstattung der Sportanlage Pfortenstraße 55 in 60386 Frankfurt mit einem Kunstrasenplatz
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Ausstattung der Sportanlage in der Pfortenstraße 55 mit einem Kunstrasenplatz werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt.
Begründung: Gemäß dem Sonderbauprogramm für die Ausstattung von Kunstrasenplätzen auf allen städtischen Sportanlagen soll auch die im Fechenheimer Ortskern befindliche Sportanlage in der Pfortenstraße 55 aufgewertet werden. Allerdings werden die Fechenheimer hier seit Jahren immer wieder vertröstet und das Vorhaben aufgeschoben. Bislang ist kein Zeitraum bekanntgegeben worden, wann mit der Ausstattung eines Kunstrasenplatzes begonnen wird. Die Sportanlage wird überwiegend von der SpVgg Fechenheim 03 genutzt, hier finden Fußballspiele und viele weitere Veranstaltungen statt. Die Sportanlage ist das sportliche Zentrum in Fechenheim. Durch eine Ausstattung mit einem Kunstrasenplatz würde Fechenheim an sich wesentlich aufgewertet werden. Weiterhin profitieren alle ansässigen Sportverein von einer modernen Sportanlage.Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Februar 2017Sie sind hierOFOF 169/11Haushalt 2017 Produktbereich: 21 Kultur und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Ausstattung der Sportanlage Pfortenstraße 55 in 60386 Frankfurt mit einem KunstrasenplatzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. März 2017EAEA 102Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Ausstattung der Sportanlage Pfortenstraße 55 mit einem KunstrasenplatzEtatanregung
- 7. August 2017Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1401Ausstattung der Sportanlage Pfortenstraße 55 mit einem KunstrasenplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe
Ausgaben 2025: 22 Mio € · im Antragsjahr 2017 16 Mio € — preisbereinigt +6 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme