Die Beratungs- und Vermittlungsstelle für den Sozialbezirk Bergen-Enkheim (zuständig für die Ortsbezirke 11 und 16) muss erhalten bleiben
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Vermittlungsstelle für den Sozialbezirk Bergen-Enkheim (zuständig für die Ortsbezirke 11 und 16) muss erhalten bleiben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die im Hufeland-Haus angesiedelte Beratungs- und Vermittlungsstelle Bergen-Enkheim, zuständig für die Stadtteile Bergen-Enkheim, Fechenheim, Seckbach und Riederwald, zu erhalten. Die Verträge für die Beratungs- und Vermittlungsstelle ist über den 31.12.2013 hinaus zu verlängern. Begründung: Die Auflösung der Beratungs- und Vermittlungsstellen sind Teil der von der schwarz-grünen Koalition gemachten Sparvorschläge. Gerade für den Ortsbezirk 11 und hier insbesondere für den Stadtteil Seckbach, mit seinem hohen Anteil an Seniorinnen und Senioren (ca. 22 Prozent der Bevölkerung über 65 Jahre) ist eine solche Beratungsstelle unabdingbar. Weitere Begründung siehe Anlage. Anlage 1 (ca. 49 KB)
Inhalt
Antrag vom 18.03.2013, OF 169/11
Betreff: Die Beratungs- und Vermittlungsstelle für den Sozialbezirk Bergen-Enkheim (zuständig für die Ortsbezirke 11 und 16) muss erhalten bleiben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die im Hufeland-Haus angesiedelte Beratungs- und Vermittlungsstelle Bergen-Enkheim, zuständig für die Stadtteile Bergen-Enkheim, Fechenheim, Seckbach und Riederwald, zu erhalten. Die Verträge für die Beratungs- und Vermittlungsstelle ist über den 31.12.2013 hinaus zu verlängern.
Begründung: Die Auflösung der Beratungs- und Vermittlungsstellen sind Teil der von der schwarz-grünen Koalition gemachten Sparvorschläge. Gerade für den Ortsbezirk 11 und hier insbesondere für den Stadtteil Seckbach, mit seinem hohen Anteil an Seniorinnen und Senioren (ca. 22 Prozent der Bevölkerung über 65 Jahre) ist eine solche Beratungsstelle unabdingbar. Weitere Begründung siehe Anlage. Anlage 1 (ca. 49 KB)Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.03.2013, M 44 Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. März 2013OAOA 352Die Beratungs- und Vermittlungsstelle für den Sozialbezirk Bergen-Enkheim (zuständig für die Ortsbezirke 11 und 16) muss erhalten bleiben Vortrag des Magistrats vom 08.03.2013, M 44Anregung
- 18. März 2013Sie sind hierOFOF 169/11Die Beratungs- und Vermittlungsstelle für den Sozialbezirk Bergen-Enkheim (zuständig für die Ortsbezirke 11 und 16) muss erhalten bleibenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1016Die Beratungs- und Vermittlungsstelle für den Sozialbezirk Bergen-Enkheim (zuständig für die Ortsbe-zirke 11 und 16) muss erhalten bleibenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme