Liegenschaft Rombergstraße 63 in Zeilsheim erwerben und als Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Senioren sowie für Kultur- und Sozialarbeit nutzen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
und als Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Senioren sowie für Kultur- und Sozialarbeit nutzen Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, in Verhandlungen mit dem Evangelischen Regionalverband einzutreten mit dem Ziel, die Liegenschaft in der Rombergstraße 63 in Zeilsheim käuflich zu erwerben, um die vorhandene Kindertagesstätte dauerhaft zu erhalten und das in Kürze freiwerdende Kirchengebäude mit Nebenräumen künftig als Kinder- und Jugendeinrichtung, Seniorentreff und für Kultur- und Sozialarbeit zu nutzen. Begründung: Der Ortsbeirat, der Regionalrat Zeilsheim und andere Institutionen bemühen sich bereits seit vielen Jahren um geeignete Räumlichkeiten für soziale und kulturelle Zwecke im Bereich der vor ca. 50 Jahren erbauten Taunusblick-Siedlung. Bis heute fehlt die soziale Infrastruktur, insbesondere eine Einrichtung für Jugendliche über 14 Jahren. Der Evangelische Regionalverband möchte die Liegenschaft Rombergstraße 63, die ein Kirchengebäude, eine Kindertagesstätte mit Untergeschoss mit drei Gemeinschaftsräumen umfasst, veräußern. Derzeit werden die Kirche und die Gemeinschaftsräume noch von der evangelischen Gemeinde Friedenau-Taunusblick genutzt, sollen aber in Kürze wegen des an anderer Stelle erfolgten Neubaus eines Gemeindezentrums aufgegeben werden. Mit dem Kauf der Liegenschaft durch die Stadt Frankfurt könnte die dort vorhandene Kindertagesstätte mit 40 Plätzen dauerhaft erhalten werden. Zudem eignen sich das Kirchengebäude und die weiteren Nebenräume auch ohne bauliche Veränderungen zur Nutzung als Kinder- und Jugendeinrichtung, für die Kultur- und Sozialarbeit sowie als Seniorentreff. Die zentrale Lage der Liegenschaft wäre ideal für die gesamte Taunusblick-Siedlung und die angrenzenden Wohnbezirke nördlich der Pfaffenwiese. Schon heute werden die Räume von Vereinen und anderen Institutionen mitbenutzt. Sollten die Räumlichkeiten zukünftig nicht mehr zur Verfügung stehen, gäbe es hierfür keinen Ersatz. Auch könnten die Räume für die Projekte des seit 2002 vom Internationalen Bund in der Taunusblick-Siedlung betriebenen „Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft“ genutzt werden, für die bisher keine geeigneten Räumlichkeiten existieren.
Inhalt
Antrag vom 04.01.2011, OF 1686/6
Betreff: Liegenschaft Rombergstraße 63 in Zeilsheim erwerben und als Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Senioren sowie für Kultur- und Sozialarbeit nutzen Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, in Verhandlungen mit dem Evangelischen Regionalverband einzutreten mit dem Ziel, die Liegenschaft in der Rombergstraße 63 in Zeilsheim käuflich zu erwerben, um die vorhandene Kindertagesstätte dauerhaft zu erhalten und das in Kürze freiwerdende Kirchengebäude mit Nebenräumen künftig als Kinder- und Jugendeinrichtung, Seniorentreff und für Kultur- und Sozialarbeit zu nutzen.
Begründung: Der Ortsbeirat, der Regionalrat Zeilsheim und andere Institutionen bemühen sich bereits seit vielen Jahren um geeignete Räumlichkeiten für soziale und kulturelle Zwecke im Bereich der vor ca. 50 Jahren erbauten Taunusblick-Siedlung. Bis heute fehlt die soziale Infrastruktur, insbesondere eine Einrichtung für Jugendliche über 14 Jahren. Der Evangelische Regionalverband möchte die Liegenschaft Rombergstraße 63, die ein Kirchengebäude, eine Kindertagesstätte mit Untergeschoss mit drei Gemeinschaftsräumen umfasst, veräußern. Derzeit werden die Kirche und die Gemeinschaftsräume noch von der evangelischen Gemeinde Friedenau-Taunusblick genutzt, sollen aber in Kürze wegen des an anderer Stelle erfolgten Neubaus eines Gemeindezentrums aufgegeben werden. Mit dem Kauf der Liegenschaft durch die Stadt Frankfurt könnte die dort vorhandene Kindertagesstätte mit 40 Plätzen dauerhaft erhalten werden. Zudem eignen sich das Kirchengebäude und die weiteren Nebenräume auch ohne bauliche Veränderungen zur Nutzung als Kinder- und Jugendeinrichtung, für die Kultur- und Sozialarbeit sowie als Seniorentreff. Die zentrale Lage der Liegenschaft wäre ideal für die gesamte Taunusblick-Siedlung und die angrenzenden Wohnbezirke nördlich der Pfaffenwiese. Schon heute werden die Räume von Vereinen und anderen Institutionen mitbenutzt. Sollten die Räumlichkeiten zukünftig nicht mehr zur Verfügung stehen, gäbe es hierfür keinen Ersatz. Auch könnten die Räume für die Projekte des seit 2002 vom Internationalen Bund in der Taunusblick-Siedlung betriebenen "Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft“ genutzt werden, für die bisher keine geeigneten Räumlichkeiten existieren.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2011Sie sind hierOFOF 1686/6Liegenschaft Rombergstraße 63 in Zeilsheim erwerben und als Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Senioren sowie für Kultur- und Sozialarbeit nutzenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. Januar 2011OAOA 1250Liegenschaft Rombergstraße 63 in Zeilsheim erwerben und als Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Senioren sowie für Kultur- und Sozialarbeit nutzenAnregung
- 30. Mai 2011STST 766Liegenschaft Rombergstraße 63 in Zeilsheim erwerben und als Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Senioren sowie für Kultur- und Sozialarbeit nutzen?????Stellungnahme
- 23. März 2012Antwort des Magistrats · nach 63 WochenSTST 448Liegenschaft Rombergstraße 63 in Zeilsheim erwerben und als Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Senioren sowie für Kultur- und Sozialarbeit nutzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme