Garten an den Seniorenwohnungen der Heinrich-Lübke-Siedlung
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenBegründung
Heinrich-Lübke-Siedlung Im Gebäude Heinrich-Lübke-Siedlung 32 befinden sich ausgewiesene Seniorenwohnungen der ABG. Im gleichen Gebäude betreibt der Frankfurter Verband eine Begegnungsstätte. Zum Gebäude gehört ein abgezäunter Gartenbereich. Seitens einer Bewohnerin wurde berichtet, dass der Gartenbereich nur zu den Öffnungszeiten der Begegnungsstätte zugänglich ist. Gerade im Sommer ist aber eine durchgängige Zugänglichkeit für die Mieter gewünscht.
Inhalt
Antrag vom 29.04.2017, OF 167/7
Betreff: Garten an den Seniorenwohnungen der Heinrich-Lübke-Siedlung Im Gebäude Heinrich-Lübke-Siedlung 32 befinden sich ausgewiesene Seniorenwohnungen der ABG. Im gleichen Gebäude betreibt der Frankfurter Verband eine Begegnungsstätte. Zum Gebäude gehört ein abgezäunter Gartenbereich. Seitens einer Bewohnerin wurde berichtet, dass der Gartenbereich nur zu den Öffnungszeiten der Begegnungsstätte zugänglich ist. Gerade im Sommer ist aber eine durchgängige Zugänglichkeit für die Mieter gewünscht. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat in Gesprächen mit der ABG und ggf. dem Frankfurter Verband wieder eine durchgängige Zugänglichkeit des Gartenbereichs für alle Mieter der Seniorenwohnungen zu ermöglichen.Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. April 2017Sie sind hierOFOF 167/7Garten an den Seniorenwohnungen der Heinrich-Lübke-SiedlungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Mai 2017OMOM 1600Garten an den Seniorenwohnungen der Heinrich-Lübke-SiedlungDirektanregung
- 14. August 2017Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1455Garten an den Seniorenwohnungen der Heinrich-Lübke-SiedlungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme