Nächtliche Ruhestörung durch Wenden des Busses an der Endhaltestelle „Hohe Brück“
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- Winterdienst für rückwärtig liegende Bereiche der Grundstücke Egerländer Straße und Feldbergblick27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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- Nächtliche Ruhestörung durch Wenden des Busses an der Endhaltestelle „Hohe Brück“12.06.2018 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Egerländer Straße per E-MailBegründung
des Busses an der Endhaltestelle "Hohe Brück" Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern auf den Vertragspartner des RMV (TraffiQ) hinzuwirken, dass der nachts bei Betriebsschluss an der Endhaltestelle "Hohe Brück" ankommende Bus der Linie 29 bei der Rückfahrt zum Busdepot die Streckenführung der Buslinie beibehält. Bislang fährt dieser rückwärts in die Straße "Egerländer Straße" zum Wenden ein und stört die Anwohner durch das Rückfahrwarnsignal extrem in Ihrer Nachtruhe. Begründung: Die Haltestelle "Hohe Brück" dient in Richtung Ortskern von Nieder-Erlenbach als Endhaltestelle der Linie 29. Die Linie wird über die ganze Woche nachts bis 0:30 Uhr bedient und der Bus danach zurück in das Depot gefahren. Zur Zeitersparnis wird der Bus nicht über die normale Streckenführung durch den Ort gefahren, sondern direkt an der Haltestelle gewendet, wobei beim Rückwärtsfahren ein, in den ruhigen Nachtstunden sehr laut wirkendes Warnsignal ertönt. Dieser nächtliche Weckruf stellt für die Anwohner eine nicht hinzunehmende Lärmbelästigung dar.
Inhalt
Antrag vom 23.05.2018, OF 167/13
Betreff: Nächtliche Ruhestörung durch Wenden des Busses an der Endhaltestelle "Hohe Brück"
Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern auf den Vertragspartner des RMV (TraffiQ) hinzuwirken, dass der nachts bei Betriebsschluss an der Endhaltestelle "Hohe Brück" ankommende Bus der Linie 29 bei der Rückfahrt zum Busdepot die Streckenführung der Buslinie beibehält. Bislang fährt dieser rückwärts in die Straße "Egerländer Straße" zum Wenden ein und stört die Anwohner durch das Rückfahrwarnsignal extrem in Ihrer Nachtruhe.
Begründung: Die Haltestelle "Hohe Brück" dient in Richtung Ortskern von Nieder-Erlenbach als Endhaltestelle der Linie 29. Die Linie wird über die ganze Woche nachts bis 0:30 Uhr bedient und der Bus danach zurück in das Depot gefahren. Zur Zeitersparnis wird der Bus nicht über die normale Streckenführung durch den Ort gefahren, sondern direkt an der Haltestelle gewendet, wobei beim Rückwärtsfahren ein, in den ruhigen Nachtstunden sehr laut wirkendes Warnsignal ertönt. Dieser nächtliche Weckruf stellt für die Anwohner eine nicht hinzunehmende Lärmbelästigung dar.Beratung im Ortsbeirat: 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Mai 2018Sie sind hierOFOF 167/13Nächtliche Ruhestörung durch Wenden des Busses an der Endhaltestelle „Hohe Brück“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. Juni 2018OMOM 3349Nächtliche Ruhestörung durch Wenden des Busses an der Endhaltestelle „Hohe Brück“Direktanregung
- 6. August 2018Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1509Nächtliche Ruhestörung durch Wenden des Busses an der Endhaltestelle "Hohe Brück"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme