Zusammenlegung der Bornheimer Realschule und der Weidenbornschule
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Zusammenlegung der Bornheimer Realschule und der Weidenbornschule am gemeinsamen Standort Weidenbornschule wird unter der Bedingung zugestimmt, dass: 1. die Konzepte der beiden Schulen gleichberechtigt in den gemeinsamen Standort einfließen, insbesondere das Konzept der Bornheimer Realschule bei der Zusammenlegung berücksichtigt wird. 2. für den gemeinsamen Schulstandort die Übermittag- und die Nachmittagsbetreuung inklusive Beantragung und Genehmigung der dafür notwendigen Mittel umgehend in die Wege geleitet wird (u.a. Bau einer Cafeteria). 3. die Kooperation mit der Hans-Böckler-Schule am gemeinsamen Schulstandort fortgesetzt wird. 4. die Nachmittags- und Ferienöffnung des Schulhofes für die Kinder im Stadtteil am gemeinsamen Standort realisiert wird. 5. die organisatorische Zusammenlegung und die Zusammenlegung der Schulverwaltungen erst dann vollzogen wird, wenn alle notwendigen Konzepte für den künftigen gemeinsamen Schulbetrieb in Abstimmung und in Konsens mit beiden Schulen erarbeitet und festgelegt sind und wenn weiterhin die Abwicklung der Zusammenlegung der beiden Schulen geklärt ist und damit für Kollegien, Schüler und Eltern die notwendige Planungs- und Zukunftssicherheit gegeben ist. Frühestens soll dies zum Schuljahr 2009/2010 geschehen. 6. die frei werdenden Räume der Bornheimer Realschule der Hans-Böckler-Schule zur Integration ihrer Dependance zur Verfügung gestellt werden.
Inhalt
Antrag vom 25.01.2007, OF 164/3
Betreff:
Zusammenlegung der Bornheimer Realschule und der Weidenbornschule
Der Zusammenlegung der Bornheimer Realschule und der Weidenbornschule am gemeinsamen Standort Weidenbornschule wird unter der Bedingung zugestimmt, dass:
- die Konzepte der beiden Schulen gleichberechtigt in den gemeinsamen Standort einfließen, insbesondere das Konzept der Bornheimer Realschule bei der Zusammenlegung berücksichtigt wird.
- für den gemeinsamen Schulstandort die Übermittag- und die Nachmittagsbetreuung inklusive Beantragung und Genehmigung der dafür notwendigen Mittel umgehend in die Wege geleitet wird (u.a. Bau einer Cafeteria).
- die Kooperation mit der Hans-Böckler-Schule am gemeinsamen Schulstandort fortgesetzt wird.
- die Nachmittags- und Ferienöffnung des Schulhofes für die Kinder im Stadtteil am gemeinsamen Standort realisiert wird.
- die organisatorische Zusammenlegung und die Zusammenlegung der Schulverwaltungen erst dann vollzogen wird, wenn alle notwendigen Konzepte für den künftigen gemeinsamen Schulbetrieb in Abstimmung und in Konsens mit beiden Schulen erarbeitet und festgelegt sind und wenn weiterhin die Abwicklung der Zusammenlegung der beiden Schulen geklärt ist und damit für Kollegien, Schüler und Eltern die notwendige Planungs- und Zukunftssicherheit gegeben ist. Frühestens soll dies zum Schuljahr 2009/2010 geschehen.
- die frei werdenden Räume der Bornheimer Realschule der Hans-Böckler-Schule zur Integration ihrer Dependance zur Verfügung gestellt werden.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.12.2006, M 250 Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2007Sie sind hierOFOF 164/3Zusammenlegung der Bornheimer Realschule und der WeidenbornschuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. Januar 2007OAOA 290Zusammenlegung der Bornheimer Realschule und der Weidenbornschule Vortrag des Magistrats vom 22.12.2006, M 250Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 3 CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 CDU und LINKE.WASG (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU und LINKE.WASG zu 3. zu a) 5 GRÜNE, 3 CDU und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung des Änderungsantrages); 1 GRÜNE und 1 CDU (= Enthaltung) zu b) 2 GRÜNE, SPD, LINKE.WASG und FDP gegen 4 GRÜNE und 2 CDU (= Ablehnung des Änderungsantrages); 1 CDU (= Enthaltung) zu c) Annahme bei Enthaltung 1 CDU zu 4. GRÜNE, 3 CDU und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)