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Radwegeverbindung von der Schützenbleiche zur Brüningstraße vor Zuparken schützen

Vorlagentyp: OFGRÜNE
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Zu 1.) Die Hauptradverkehrsverbindung entlang des Mains mündet praktisch unter der Leunabrücke über einen kleinen Weg in die Brüningstraße. Von dort kann man dann Ziele in Höchst erreichen oder auch Richtung Sindlingen/Zeilsheim weiter fahren. An der Stelle, wo der Weg auf die Brüningstraße mündet, ist der Bordstein abgesenkt. Leider parken hier aber oft Autos, was dazu führt, dass man mit dem Fahrrad nicht weiter kommt. Auch Fußgänger mit Kinderwagen dürften dort Schwierigkeiten bekommen. Es ist für Autofahrer nicht klar ersichtlich, dass sie hier nicht parken dürfen. Eine einfache Abmarkierung als Sperrfläche könnte hier Klarheit schaffen. 2.) Laut Bericht eines Anwohners werden öfter Autos im oberen, sehr schmalen Teil der Brünungstraße etwas unglücklich abgestellt, was zu erheblichen Behinderungen führen kann. Dies wäre leicht abzustellen, wenn man die Beschilderung nur um ca. 10 Meter nach unten verschiebt, das Halteverbot also etwa ausweitet.

Inhalt

Antrag vom 15.11.2010, OF 1636/6

Betreff:

Radwegeverbindung von der Schützenbleiche zur Brüningstraße vor Zuparken schützen

Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen:

Der Magistrat wird gebeten:

  1. An der Stelle, wo der Radweg unterhalb der Leunabrücke von der Schützenbleiche kommend auf die Brüningstraße trifft, eine Sperrfläche zu markieren, um deutlich zu machen, dass dort keine Autos abgestellt werden sollen.
  2. Weiter oben in der Brüningstraße das Halteverbotsschild etwas nach unten zu versetzen, damit im oberen, schmalen Teil nicht mehr geparkt werden kann. Begründung: Zu 1.) Die Hauptradverkehrsverbindung entlang des Mains mündet praktisch unter der Leunabrücke über einen kleinen Weg in die Brüningstraße. Von dort kann man dann Ziele in Höchst erreichen oder auch Richtung Sindlingen/Zeilsheim weiter fahren. An der Stelle, wo der Weg auf die Brüningstraße mündet, ist der Bordstein abgesenkt. Leider parken hier aber oft Autos, was dazu führt, dass man mit dem Fahrrad nicht weiter kommt. Auch Fußgänger mit Kinderwagen dürften dort Schwierigkeiten bekommen. Es ist für Autofahrer nicht klar ersichtlich, dass sie hier nicht parken dürfen. Eine einfache Abmarkierung als Sperrfläche könnte hier Klarheit schaffen. 2.) Laut Bericht eines Anwohners werden öfter Autos im oberen, sehr schmalen Teil der Brünungstraße etwas unglücklich abgestellt, was zu erheblichen Behinderungen führen kann. Dies wäre leicht abzustellen, wenn man die Beschilderung nur um ca. 10 Meter nach unten verschiebt, das Halteverbot also etwa ausweitet. Beratung im Ortsbeirat: 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. November 2010Sie sind hier
    OFOF 1636/6Radwegeverbindung von der Schützenbleiche zur Brüningstraße vor Zuparken schützen
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 30. November 2010OMOM 4780Radwegeverbindung von der Schützenbleiche zur Brüningstraße vor Zuparken schützenDirektanregung
  3. 2. März 2011Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 385Radwegverbindung von der Schützenbleiche zur Brüningstraße vor Zuparken schützenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 48 · 30.11.2010
TO I, TOP 25
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4780 2010 Die Vorlage OF 1636/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Ziffer 2. das Wort "Halteverbotsschild" durch das Wort "Parkverbotsschild" und im zweiten Satz des zweiten Absatzes der Begründung das Wort "Halteverbot" durch das Wort "Parkverbot" ersetzt wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen