Radwegeverbindung von der Schützenbleiche zur Brüningstraße vor Zuparken schützen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Zu 1.) Die Hauptradverkehrsverbindung entlang des Mains mündet praktisch unter der Leunabrücke über einen kleinen Weg in die Brüningstraße. Von dort kann man dann Ziele in Höchst erreichen oder auch Richtung Sindlingen/Zeilsheim weiter fahren. An der Stelle, wo der Weg auf die Brüningstraße mündet, ist der Bordstein abgesenkt. Leider parken hier aber oft Autos, was dazu führt, dass man mit dem Fahrrad nicht weiter kommt. Auch Fußgänger mit Kinderwagen dürften dort Schwierigkeiten bekommen. Es ist für Autofahrer nicht klar ersichtlich, dass sie hier nicht parken dürfen. Eine einfache Abmarkierung als Sperrfläche könnte hier Klarheit schaffen. 2.) Laut Bericht eines Anwohners werden öfter Autos im oberen, sehr schmalen Teil der Brünungstraße etwas unglücklich abgestellt, was zu erheblichen Behinderungen führen kann. Dies wäre leicht abzustellen, wenn man die Beschilderung nur um ca. 10 Meter nach unten verschiebt, das Halteverbot also etwa ausweitet.
Inhalt
Antrag vom 15.11.2010, OF 1636/6
Betreff:
Radwegeverbindung von der Schützenbleiche zur Brüningstraße vor Zuparken schützen
Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen:
Der Magistrat wird gebeten:
- An der Stelle, wo der Radweg unterhalb der Leunabrücke von der Schützenbleiche kommend auf die Brüningstraße trifft, eine Sperrfläche zu markieren, um deutlich zu machen, dass dort keine Autos abgestellt werden sollen.
- Weiter oben in der Brüningstraße das Halteverbotsschild etwas nach unten zu versetzen, damit im oberen, schmalen Teil nicht mehr geparkt werden kann. Begründung: Zu 1.) Die Hauptradverkehrsverbindung entlang des Mains mündet praktisch unter der Leunabrücke über einen kleinen Weg in die Brüningstraße. Von dort kann man dann Ziele in Höchst erreichen oder auch Richtung Sindlingen/Zeilsheim weiter fahren. An der Stelle, wo der Weg auf die Brüningstraße mündet, ist der Bordstein abgesenkt. Leider parken hier aber oft Autos, was dazu führt, dass man mit dem Fahrrad nicht weiter kommt. Auch Fußgänger mit Kinderwagen dürften dort Schwierigkeiten bekommen. Es ist für Autofahrer nicht klar ersichtlich, dass sie hier nicht parken dürfen. Eine einfache Abmarkierung als Sperrfläche könnte hier Klarheit schaffen. 2.) Laut Bericht eines Anwohners werden öfter Autos im oberen, sehr schmalen Teil der Brünungstraße etwas unglücklich abgestellt, was zu erheblichen Behinderungen führen kann. Dies wäre leicht abzustellen, wenn man die Beschilderung nur um ca. 10 Meter nach unten verschiebt, das Halteverbot also etwa ausweitet. Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. November 2010Sie sind hierOFOF 1636/6Radwegeverbindung von der Schützenbleiche zur Brüningstraße vor Zuparken schützenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. November 2010OMOM 4780Radwegeverbindung von der Schützenbleiche zur Brüningstraße vor Zuparken schützenDirektanregung
- 2. März 2011Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 385Radwegverbindung von der Schützenbleiche zur Brüningstraße vor Zuparken schützenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme