Zeilsheim: Fahrradständer für das Radsporthaus
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Thema Fahrradfahren verfolgenBegründung
Radsporthaus Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeiten für einen Fahrradständer oder ähnliche Maßnahmen zu schaffen, die es dem Geschäft in der Hofheimer Straße ermöglichen, seinen fahrradfahrenden Kunden einen "Parkplatz" anzubieten. Das Radsporthaus bietet hierzu auf eigene Kosten an, einen transportablen Fahrradständer zu verwenden, der nach Geschäftsschluss den Gehweg freilässt. Sollten Hinderungsgründe für den Wunsch des Ortsbeirates bestehen, erwartet der Ortsbeirat vor der abschließenden Stellungnahme, diese bei einem Ortstermin zu erläutern. Begründung: Ein Fahrradgeschäft ohne Fahrradständer ist undenkbar, aber in Zeilsheim Realität. Die Inhaber des Radsporthauses Kriegelstein, welches am Standort Hofheimer Straße seit 1975 existiert, haben vergeblich versucht, eine Sondernutzungserlaubnis zu erlangen. Die Fläche vor dem Geschäft ist sehr wohl ausreichend für eine Ko-Existenz zwischen Fahrrädern, Fußgängern und den parkenden Kraftfahrzeugen. Der Magistrat sollte sich bewusst sein, dass er sich mit dem Radfahrbüro und seinen Leitlinien eine Förderung des Radverkehrs vorgenommen hat und keine - wie an diesem Beispiel - Verhinderung inklusive der daraus resultierenden Schädigung des Gewerbetreibenden zu Lasten der Servicefreundlichkeit und Kundenorientierung.
Inhalt
Antrag vom 26.01.2016, OF 1580/6
Betreff: Zeilsheim: Fahrradständer für das Radsporthaus Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeiten für einen Fahrradständer oder ähnliche Maßnahmen zu schaffen, die es dem Geschäft in der Hofheimer Straße ermöglichen, seinen fahrradfahrenden Kunden einen "Parkplatz" anzubieten. Das Radsporthaus bietet hierzu auf eigene Kosten an, einen transportablen Fahrradständer zu verwenden, der nach Geschäftsschluss den Gehweg freilässt. Sollten Hinderungsgründe für den Wunsch des Ortsbeirates bestehen, erwartet der Ortsbeirat vor der abschließenden Stellungnahme, diese bei einem Ortstermin zu erläutern.
Begründung: Ein Fahrradgeschäft ohne Fahrradständer ist undenkbar, aber in Zeilsheim Realität. Die Inhaber des Radsporthauses Kriegelstein, welches am Standort Hofheimer Straße seit 1975 existiert, haben vergeblich versucht, eine Sondernutzungserlaubnis zu erlangen. Die Fläche vor dem Geschäft ist sehr wohl ausreichend für eine Ko-Existenz zwischen Fahrrädern, Fußgängern und den parkenden Kraftfahrzeugen. Der Magistrat sollte sich bewusst sein, dass er sich mit dem Radfahrbüro und seinen Leitlinien eine Förderung des Radverkehrs vorgenommen hat und keine - wie an diesem Beispiel - Verhinderung inklusive der daraus resultierenden Schädigung des Gewerbetreibenden zu Lasten der Servicefreundlichkeit und Kundenorientierung.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2016Sie sind hierOFOF 1580/6Zeilsheim: Fahrradständer für das RadsporthausOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Februar 2016OMOM 5009Zeilsheim: Fahrradständer für das RadsporthausDirektanregung
- 10. Juni 2016STST 873Zeilsheim: Fahrradständer für das RadsporthausStellungnahme
- 31. Oktober 2016Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 1496Zeilsheim: Fahrradständer für das RadsporthausStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme