Friedhof Sossenheim: Drehtor installieren - Durchfahrt verhindern!
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der öffentliche Weg durch den Sossenheimer Friedhof wird immer wieder von u.a. Fahrradfahrern und Mopeds zur Durchfahrt in die angrenzende Siedlungsbebauung genutzt. Das Befahren der Friedhofswege ist nach der gültigen Friedhofsordnung untersagt. Um die Durchfahrten nachhaltig zu unterbinden, wird zeitnah ein behindertengerechtes Drehtor beschafft und montiert.
Inhalt
Antrag vom 08.10.2010, OF 1578/6
Betreff:
Friedhof Sossenheim: Drehtor installieren - Durchfahrt verhindern!
Vorgang:
OM 4198/10 OBR 6; ST 1052/10
Der Ortsbeirat 6 möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, schnellstmöglich ein behindertengerechtes Drehtor für den östlichen Eingang des Sossenheimer Friedhofes zu beschaffen und einzubauen. Das Drehtor soll u.a. die Durchfahrt von Fahrrädern und Mopeds verhindern.
Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeirats-Budget zu finanzieren. Der Auftrag gilt bis zu einem Höchstbetrag von 8.000 Euro.
Begründung:
Der öffentliche Weg durch den Sossenheimer Friedhof wird immer wieder von u.a. Fahrradfahrern und Mopeds zur Durchfahrt in die angrenzende Siedlungsbebauung genutzt.
Das Befahren der Friedhofswege ist nach der gültigen Friedhofsordnung untersagt. Um die Durchfahrten nachhaltig zu unterbinden, wird zeitnah ein behindertengerechtes Drehtor beschafft und montiert.
Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Oktober 2010Sie sind hierOFOF 1578/6Friedhof Sossenheim: Drehtor installieren - Durchfahrt verhindern!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 26. Oktober 2010OIBOIB 242Friedhof Sossenheim: Drehtor installieren - Durchfahrt verhindern!Budget-Initiative
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme