Problematische Punkte bei der Planung der Regionaltangente West
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Planung der Regionaltangente West Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, bei der Planung der Regionaltangente West folgenden Punkten noch einmal verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen:
- Es sollte geprüft werden, ob es nicht doch möglich ist, den Trassenverlauf näher an den Industriepark Höchst heran zu rücken und den Haltepunkt näher an das Tor K 801 zu verschieben.
- Bei den beiden Alternativen südlich des Kelsterbacher Knotens sollte wenn irgend möglich die Variante östlich der B44 verworfen werden, da sie im besonders geschützten Bannwald verläuft. Begründung: Zu 1.): Der vorgesehene Haltepunkt liegt östlich des Parkplatzes, den die Fahrgäste erst überqueren müssten. Dies stellt eine Verschlechterung gegenüber der heutigen Busanbindung dar. In den ursprünglichen Planungen, die auch im Flächennutzungsplan niedergelegt sind, war ein Trassenverlauf näher am Industriepark vorgesehen, so konnte auch der Haltepunkt näher an das Tor gelegt werden. Zu 2.): Ein Streckenverlauf im besonders geschützten Bannwald östlich der B44 ist strikt abzulehnen. Es wäre besser, die Alternativplanung westlich der Bundesstraße ohne Bannwald- inanspruchnahme zu realisieren.
Inhalt
Antrag vom 16.01.2016, OF 1575/6
Betreff: Problematische Punkte bei der Planung der Regionaltangente West
Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, bei der Planung der Regionaltangente West folgenden Punkten noch einmal verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen:
- Es sollte geprüft werden, ob es nicht doch möglich ist, den Trassenverlauf näher an den Industriepark Höchst heran zu rücken und den Haltepunkt näher an das Tor K 801 zu verschieben.
- Bei den beiden Alternativen südlich des Kelsterbacher Knotens sollte wenn irgend möglich die Variante östlich der B44 verworfen werden, da sie im besonders geschützten Bannwald verläuft. Begründung: Zu 1.): Der vorgesehene Haltepunkt liegt östlich des Parkplatzes, den die Fahrgäste erst überqueren müssten. Dies stellt eine Verschlechterung gegenüber der heutigen Busanbindung dar. In den ursprünglichen Planungen, die auch im Flächennutzungsplan niedergelegt sind, war ein Trassenverlauf näher am Industriepark vorgesehen, so konnte auch der Haltepunkt näher an das Tor gelegt werden. Zu 2.): Ein Streckenverlauf im besonders geschützten Bannwald östlich der B44 ist strikt abzulehnen. Es wäre besser, die Alternativplanung westlich der Bundesstraße ohne Bannwald- inanspruchnahme zu realisieren.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 218 Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Dezember 2015MM 218Vorplanung Regionaltangente West (RTW)Magistratsvortrag
- 16. Januar 2016Sie sind hierOFOF 1575/6Problematische Punkte bei der Planung der Regionaltangente WestOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Februar 2016OAOA 714Problematische Punkte bei der Planung der Regionaltangente West Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 218Anregung
- 20. Mai 2016Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 823Problematische Punkte bei der Planung der Regionaltangente WestStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme