Weihnachtsbaumbeleuchtung 2024
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Finanzierung der Weihnachtsbaumbeleuchtung für 2024 aus dem Ortsbeiratsbudget. Dies ist eine Fortsetzung einer schönen Tradition in Nieder-Erlenbach, die zur Weihnachtszeit einen beleuchteten Christbaum am Bürgerbrunnen vorsieht.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, wie in den vergangenen Jahren auch die Rechnung für die Ausstattung des Ortsbeiratschristbaumes mit Leuchtmitteln in Höhe von bis zu 1200,00€ aus dem Ortsbeiratsbudget des Ortsbeirates 13 zu begleichen.
Zahlungsempfänger ist der Verein Nieder-Erlenbacher Bürger e.V., der für die Kosten zunächst in Vorlage treten wird.
Begründung
Es ist zu einer schönen Tradition geworden, dass am Bürgerbrunnen von Nieder-Erlenbach zur Weihnachtszeit ein beleuchteter Christbaum steht. Dies sollte auch in diesem Jahr so sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2024Sie sind hierOFOF 157/13Weihnachtsbaumbeleuchtung 2024Ortsbeiratsantrag · CDU
- 12. März 2024OIBOIB 300Weihnachtsbaumbeleuchtung 2024Budget-Initiative
- 5. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1361Weihnachtsbaumbeleuchtung 2024Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme