Der Stillstand im Magistrat muss endlich ein Ende haben - Schluss mit der Missachtung des Ortsbeirates
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, seine Beratungen zu den zahlreichen offenen Anregungen und Anfragen des Ortsbeirates 16 endlich zum Abschluss zu bringen und dem Ortsbeirat zeitnah die notwendigen Antworten zukommen zu lassen, bzw. die gewünschten Aufträge zu erledigen.
Begründung
Gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR hat der Magistrat dem Ortsbeirat innerhalb von zwölf Wochen eine Auskunft zu Anfragen und Anregungen des Ortsbeirates zu erteilen. Die Zahl der Anregungen und Anfragen des Ortsbeirates, zu denen Antworten des Magistrats noch ausstehen, hat inzwischen ein nicht mehr akzeptables Maß angenommen und stammen zum Teil von vor zwei Jahren. Ganz offensichtlich ist der Magistrat nicht fähig oder nicht willens, dem Ortsbeirat die gestellten Fragen zu beantworten bzw. die gewünschten Aufträge zu erledigen. Dies stellt eine grobe Missachtung des Ortsbeirates dar und verletzt dessen Rechte. Ob dies an fehlender Einigkeit im Magistrat oder an der fehlenden Führung im Magistrat liegt, spielt für den Ortsbeirat keine Rolle. Beide Fälle führen zum Stillstand der Politik gegenüber dem Ortsbeirat und gegenüber den Menschen im Ortsbezirk. Damit muss Schluss sein. Der Stillstand im Magistrat muss endlich ein Ende haben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2023Sie sind hierOFOF 154/16Der Stillstand im Magistrat muss endlich ein Ende haben - Schluss mit der Missachtung des OrtsbeiratesOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Januar 2023OAOA 308Der Stillstand im Magistrat muss endlich ein Ende haben - Schluss mit der Missachtung des OrtsbeiratesAnregung
- 28. April 2023Antwort des Magistrats · nach 16 WochenBB 179Der Stillstand im Magistrat muss endlich ein Ende haben - Schluss mit der Missachtung des OrtsbeiratesMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, FDP, LINKE und BFF gegen SPD (= Ablehnung)