Kunst- und Gestaltungsprojekt "Besitz und bespielbare Stadt"
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Bereitstellung von 15.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget für das Kunst- und Gestaltungsprojekt "Besitz und bespielbare Stadt". Dies soll in Zusammenarbeit mit der Kinderbeauftragten umgesetzt werden, um die Gestaltung an mehreren Standorten zu realisieren.
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Schelmenburgplatz — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.08.2026.
- Sonnenschutz und klimaresiliente Begrünung an öffentlichen Plätzen19.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Erhöhung der Verkehrssicherheit auf dem Wochenmarkt: Neuordnung der Marktstände auf dem Schelmenburgplatz17.07.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung06.12.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Schelmenburgplatz per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat stellt aus seinem Ortsbeiratsbudget 15.000 Euro für das Kunst- und Gestaltungsprojekt "Besitz und bespielbare Stadt" des Ortsbeirates zur Verfügung.
Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen.
Begründung
Der Ortsbeirat hat in Zusammenarbeit mit der Kinderbeauftragten ein Konzept erarbeitet, das es nun weiter umzusetzen gilt. In der aktuellen Wahlperiode sind Projektarbeiten an den Standorten a) unter der Brücke Fritz-Schubert-Ring b) Schelmenburgplatz vor der Buchhandlung c) Fritz-Schubert-Ring, Verlängerung Speierlingweg geplant. Aktuell soll zusammen mit dem Grünflächenamt die Gestaltung des Standortes unter der Brücke des Fritz-Schubert-Rings realisiert werden. Hierfür entstehen Kosten für Künstlerhonorare, das Material sowie für die Gestaltung der Objekte in Höhe von insgesamt 15.000 Euro, die vom Ortsbeirat finanziert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Dezember 2022OIBOIB 186Kunst- und Gestaltungsprojekt „Besitz und bespielbare Stadt“Budget-Initiative
- 6. Dezember 2022Sie sind hierOFOF 151/16Kunst- und Gestaltungsprojekt „Besitz und bespielbare Stadt“Ortsbeiratsantrag · WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF
- 30. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 2201Kunst- und Gestaltungsprojekt "Besitz und bespielbare Stadt"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme