Antisemitismus in den Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks 5
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks 5 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob und wenn ja, welche Vorfälle, die dem Bereich Antisemitismus zuzurechnen sind, in den zurückliegenden drei Jahren in den Schulen und sonstigen städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen im Ortsbezirk 5 registriert wurden, b) wenn ja, wie darauf reagiert wurde, c) ob und wenn ja welche strukturellen Maßnahmen ergriffen wurden, um solche Vorfälle zu bearbeiten und diese zukünftig vorzubeugen, d) ob und wenn ja, welche Erkenntnisse über die Wirksamkeit dieser Maßnahmen vorliegen, e) welche Erkenntnisse über das Täterprofil vorhanden sind. Begründung: Außerhalb der Familien haben Schulen und sonstige Jugendeinrichtungen prägenden Einfluss auf Kinder und Jugendliche. Daraus folgt eine entsprechende pädagogische Verantwortung. Um diese angemessen wahrnehmen zu können, bedarf es entsprechender Erkenntnisse und der Entwicklung geeigneter Strukturen zur Vermeidung und Vorbeugung bzw. deren Überprüfung auf ihre Wirksamkeit hin.
Inhalt
Antrag vom 06.11.2019, OF 1488/5
Betreff: Antisemitismus in den Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks 5 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob und wenn ja, welche Vorfälle, die dem Bereich Antisemitismus zuzurechnen sind, in den zurückliegenden drei Jahren in den Schulen und sonstigen städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen im Ortsbezirk 5 registriert wurden, b) wenn ja, wie darauf reagiert wurde, c) ob und wenn ja welche strukturellen Maßnahmen ergriffen wurden, um solche Vorfälle zu bearbeiten und diese zukünftig vorzubeugen, d) ob und wenn ja, welche Erkenntnisse über die Wirksamkeit dieser Maßnahmen vorliegen, e) welche Erkenntnisse über das Täterprofil vorhanden sind.
Begründung: Außerhalb der Familien haben Schulen und sonstige Jugendeinrichtungen prägenden Einfluss auf Kinder und Jugendliche. Daraus folgt eine entsprechende pädagogische Verantwortung. Um diese angemessen wahrnehmen zu können, bedarf es entsprechender Erkenntnisse und der Entwicklung geeigneter Strukturen zur Vermeidung und Vorbeugung bzw. deren Überprüfung auf ihre Wirksamkeit hin.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. November 2019Sie sind hierOFOF 1488/5Antisemitismus in den Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks 5Ortsbeiratsantrag · FDP
- 22. November 2019OMOM 5422Antisemitismus in den Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks 5Direktanregung
- 16. März 2020STST 547Antisemitismus in den Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks 5Stellungnahme
- 28. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 260 WochenSTST 1903Antisemitismus in den Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks 5?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme