Bessere Kennzeichnung der kritischen Rechts-vor-Links-Kreuzungen in Nieder-Erlenbach
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- Beleuchten des Fuß- und Radweges23.01.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Rechts-vor-Links-Kreuzungen in Nieder-Erlenbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert das Straßenverkehrsamt zu beauftragen, ortsfremde Autofahrer besser über die gültigen Rechts-vor-links-Regelungen in Nieder-Erlenbach aufzuklären. An den Einmündungen Hohe Brück / Erlenbacher Stadtweg, Kurmarkstraße / Niedereschbacher Straße, Niedereschbacher Straße / Feldbergblick sowie von Aldi kommend entlang der Straße Alt Erlenbach kommt es wiederholt zu gefährlichen beinahe Zusammenstössen, da Autofahrer auf den vermeintlich breiteren Straßen die gültigen Rechts-vor-links-Regelungen missachten. Das Straßenverkehrsamt ist aufgefordert, die am besten geeignete Kennzeichnung umzusetzen. Hierzu können die folgenden Maßnahmen zählen: 1) Das Aufbringen einer Fahrbahnmarkierung/ Wartelinie (Verkehrszeichen 341) (analog zur Kennzeichnung im Frankfurter Bogen an der Kreuzung Am Dorfgarten/ Oberwiesenstraße) in beiden Fahrtrichtungen, die die Verkehrsteilnehmer noch einmal deutlich sichtbar auf die im gesamten Gebiet gültige Regelung "rechts vor links" hinweist. 2) Das Anbringen des Verkehrszeichens 102, um Fahrzeugführer auf der vermeintlich breiteren Straße an die gültige Rechts-vor-links-Regelung zu erinnern. 3) Das Anbringen des Hinweisschildes 2804 ("Hier gilt rechts vor links") an allen Ortseingangsschildern von Nieder-Erlenbach um alle ortsfremden Fahrzeugführer zusätzlich zu sensibilisieren. Begründung: Obwohl rechts vor links eigentlich allen Verkehrsteilnehmer bekannt sein sollte, kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen, die durch eine geeignete Kennzeichnung für Ortsfremde leicht zu vermeiden sind. Damit es nicht zu Unfällen mit möglichen Personenschäden kommt, sollten daher unverzüglich entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.
Inhalt
Antrag vom 10.06.2013, OF 146/13
Betreff: Bessere Kennzeichnung der kritischen Rechts-vor-Links-Kreuzungen in Nieder-Erlenbach
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert das Straßenverkehrsamt zu beauftragen, ortsfremde Autofahrer besser über die gültigen Rechts-vor-links-Regelungen in Nieder-Erlenbach aufzuklären. An den Einmündungen Hohe Brück / Erlenbacher Stadtweg, Kurmarkstraße / Niedereschbacher Straße, Niedereschbacher Straße / Feldbergblick sowie von Aldi kommend entlang der Straße Alt Erlenbach kommt es wiederholt zu gefährlichen beinahe Zusammenstössen, da Autofahrer auf den vermeintlich breiteren Straßen die gültigen Rechts-vor-links-Regelungen missachten. Das Straßenverkehrsamt ist aufgefordert, die am besten geeignete Kennzeichnung umzusetzen. Hierzu können die folgenden Maßnahmen zählen: 1) Das Aufbringen einer Fahrbahnmarkierung/ Wartelinie (Verkehrszeichen 341) (analog zur Kennzeichnung im Frankfurter Bogen an der Kreuzung Am Dorfgarten/ Oberwiesenstraße) in beiden Fahrtrichtungen, die die Verkehrsteilnehmer noch einmal deutlich sichtbar auf die im gesamten Gebiet gültige Regelung "rechts vor links" hinweist. 2) Das Anbringen des Verkehrszeichens 102, um Fahrzeugführer auf der vermeintlich breiteren Straße an die gültige Rechts-vor-links-Regelung zu erinnern. 3) Das Anbringen des Hinweisschildes 2804 ("Hier gilt rechts vor links") an allen Ortseingangsschildern von Nieder-Erlenbach um alle ortsfremden Fahrzeugführer zusätzlich zu sensibilisieren.
Begründung: Obwohl rechts vor links eigentlich allen Verkehrsteilnehmer bekannt sein sollte, kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen, die durch eine geeignete Kennzeichnung für Ortsfremde leicht zu vermeiden sind. Damit es nicht zu Unfällen mit möglichen Personenschäden kommt, sollten daher unverzüglich entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.Beratung im Ortsbeirat: 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2013Sie sind hierOFOF 146/13Bessere Kennzeichnung der kritischen Rechts-vor-Links-Kreuzungen in Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. Juni 2013OMOM 2332Bessere Kennzeichnung der kritischen Rechts-vor-Links-Kreuzungen in Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 4. Oktober 2013Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1477Bessere Kennzeichnung der kritischen Rechts-vor-Links-Kreuzungen in Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme