Blindenampel für die Homburger Landstraße/Ecke Weilbrunnstraße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 hat beschlossen, den Magistrat zu beauftragen, die Möglichkeit der Ausstattung der Ampelanlage an der Homburger Landstraße/Ecke Weilbrunnstraße mit akustischen Hilfen zu prüfen. Dies geschieht aufgrund des bestehenden Bedarfs für Blindenampeln.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Weilbrunnstraße — 17 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Gießener Straße05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Fehlende Beschilderung zur Sperrung der Hofhausstraße aus Richtung Frankfurter Bogen, Preungesheim11.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Schwerlastverkehr aus der Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Gießener Straße verbannen10.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Weilbrunnstraße per E-MailAntrag
Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob und wenn ja wann die Ampelanlage an der Ecke Homburger Landstraße /Weilbrunnstraße ehestens mit akustischen Hilfen als Blindenampel ausgestattet werden kann, 2. soweit noch nicht geschehen, die Ampel auf die Prioritätenliste für Blindenampeln aufgenommen werden kann.
Begründung
Bedarf ist gegeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Oktober 2021Sie sind hierOFOF 142/10Blindenampel für die Homburger Landstraße/Ecke WeilbrunnstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. November 2021OMOM 1019Blindenampel für die Homburger Landstraße/Ecke WeilbrunnstraßeDirektanregung
- 28. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 550Blindenampel für die Homburger Landstraße/Ecke WeilbrunnstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme