Umbau von Bushaltestellen im Ortsbezirk 10
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Niederbornstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Sigmund-Freud-Straße05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Fehlende Mülleimer in der Niederbornstraße/Ecke Martin-Zahn-Straße04.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Standort des Verkehrszeichens 222 auf der Sperrfläche Sigmund-FreudStraße/Einmündung Niederbornstraße überdenken12.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Niederbornstraße per E-MailBegründung
Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Bushaltestellen im Ortsbezirk 10 noch in nächster Zeit barrierefrei umgebaut werden sollen und ob diese Umbauten als Verkehrsberuhigungsmaßnahmen ausgestaltet sind, so dass der Ortsbeirat hierfür zustimmungspflichtig wäre. Begründung: Gegenwärtig werden im Ortsbezirk an verschiedenen Stellen Bushaltestellen offensichtlich barrierefrei umgebaut. Problematisch ist jedoch, dass sie dabei verlegt werden und dabei in erheblichem Umfange Parkplätze wegfallen. Dabei ist etwa der Umbau der Haltestelle Niederbornstraße so ausgefallen, dass ein haltender Bus den Individualverkehr in beiden Richtungen auf der Sigmund-Freud-Straße zum Erliegen bringen wird. Da die Haltestelle noch dazu erheblich von der Niederbornstraße wegrückt, machte eine solche Maßnahme nur dann Sinn, wenn sie ausdrücklich als Verkehrsberuhigungsmaßnahme gedacht wäre. Solche wären aber aus gutem Grunde zustimmungspflichtig für den Ortsbeirat. Auf jeden Fall machen solche Umlegungen ohne Vorstellung im Ortsbeirat, der für die Folgenabwägung wichtige Aspekte beisteuern kann, keinen Sinn.
Inhalt
Antrag vom 19.04.2016, OF 14/10
Betreff: Umbau von Bushaltestellen im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Bushaltestellen im Ortsbezirk 10 noch in nächster Zeit barrierefrei umgebaut werden sollen und ob diese Umbauten als Verkehrsberuhigungsmaßnahmen ausgestaltet sind, so dass der Ortsbeirat hierfür zustimmungspflichtig wäre.
Begründung: Gegenwärtig werden im Ortsbezirk an verschiedenen Stellen Bushaltestellen offensichtlich barrierefrei umgebaut. Problematisch ist jedoch, dass sie dabei verlegt werden und dabei in erheblichem Umfange Parkplätze wegfallen. Dabei ist etwa der Umbau der Haltestelle Niederbornstraße so ausgefallen, dass ein haltender Bus den Individualverkehr in beiden Richtungen auf der Sigmund-Freud-Straße zum Erliegen bringen wird. Da die Haltestelle noch dazu erheblich von der Niederbornstraße wegrückt, machte eine solche Maßnahme nur dann Sinn, wenn sie ausdrücklich als Verkehrsberuhigungsmaßnahme gedacht wäre. Solche wären aber aus gutem Grunde zustimmungspflichtig für den Ortsbeirat. Auf jeden Fall machen solche Umlegungen ohne Vorstellung im Ortsbeirat, der für die Folgenabwägung wichtige Aspekte beisteuern kann, keinen Sinn.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. April 2016Sie sind hierOFOF 14/10Umbau von Bushaltestellen im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · FDP
- 3. Mai 2016OMOM 67Umbau von Bushaltestellen im Ortsbezirk 10Direktanregung
- 18. Juli 2016Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 938Umbau von Bushaltestellen im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme