Parkplatzsituation und Verkehrsberuhigung in der Straße Taunusblick in der Nieder Eisenbahnersiedlung
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Taunusblick — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für P+R-Plätze weiterführen21.08.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere19.06.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Umsetzung des Park-and-Ride-Konzepts14.01.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Taunusblick per E-MailBegründung
Verkehrsberuhigung in der Straße Taunusblick in der Nieder Eisenbahnersiedlung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in der Straße Taunusblick eine Ausweisung von Parkplätzen durchgeführt werden kann, so wie bereits vor 2 Jahren im Brunnenpfad geschehen. Das bedeutet, dass der Taunusblick durch das entsprechende Verkehrschild zum verkehrsberuhigten Bereich erklärt wird und dass auf der rechten Seite der Straße vom Neumarkt aus gesehen Bereiche markiert werden, in denen das Parken auf dem schmalen Gehweg dort erlaubt wird. Begründung: In der Straße Taunusblick besteht ein sehr hoher Bedarf an Parkplätzen für die Anwohner. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der gesamten Straße würde ermöglichen, dass der schmale Gehweg auf der rechten Straßenseite vom Neumarkt aus gesehen zum Parken genutzt werden kann. Die Fußgänger können dann die Fahrrbahn benutzen. Dasselbe wurde bereits auf Antrag des Antragstellers vor 2 Jahren bereits im Brunnenpfad so gemacht und hat sich seither bewährt. Und in der letzten Sitzung des Ortsbeirats wurde dasselbe für die Heusingerstraße beschlossen.
Inhalt
Antrag vom 13.06.2015, OF 1392/6
Betreff: Parkplatzsituation und Verkehrsberuhigung in der Straße Taunusblick in der Nieder Eisenbahnersiedlung
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in der Straße Taunusblick eine Ausweisung von Parkplätzen durchgeführt werden kann, so wie bereits vor 2 Jahren im Brunnenpfad geschehen. Das bedeutet, dass der Taunusblick durch das entsprechende Verkehrschild zum verkehrsberuhigten Bereich erklärt wird und dass auf der rechten Seite der Straße vom Neumarkt aus gesehen Bereiche markiert werden, in denen das Parken auf dem schmalen Gehweg dort erlaubt wird.
Begründung: In der Straße Taunusblick besteht ein sehr hoher Bedarf an Parkplätzen für die Anwohner. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der gesamten Straße würde ermöglichen, dass der schmale Gehweg auf der rechten Straßenseite vom Neumarkt aus gesehen zum Parken genutzt werden kann. Die Fußgänger können dann die Fahrrbahn benutzen. Dasselbe wurde bereits auf Antrag des Antragstellers vor 2 Jahren bereits im Brunnenpfad so gemacht und hat sich seither bewährt. Und in der letzten Sitzung des Ortsbeirats wurde dasselbe für die Heusingerstraße beschlossen.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 13. Juni 2015Sie sind hierOFOF 1392/6Parkplatzsituation und Verkehrsberuhigung in der Straße Taunusblick in der Nieder EisenbahnersiedlungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. Juni 2015VV 1395Parkplatzsituation und Verkehrsberuhigung in der Straße Taunusblick in der Nieder EisenbahnersiedlungAnfrage
- 9. Oktober 2015Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1484Parkplatzsituation und Verkehrsberuhigung in der Straße Taunusblick in der Nieder EisenbahnersiedlungStellungnahme
- 19. Mai 2018OFOF 706/6Parkplatzsituation in der Straße Taunusblick in der Nieder EisenbahnersiedlungOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 5. Juni 2018VV 897Parkplatzsituation in der Straße Taunusblick in der Nieder EisenbahnersiedlungAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme