Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Weges Flur 1, Flurstück 1129/1 zwischen den Grundstücken Flurstück 573/1 und 574/1
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
landwirtschaftlichen Weges Flur 1, Flurstück 1129/1 zwischen den Grundstücken Flurstück 573/1 und 574/1 Mit der OF 108/17 wurde die Wiederherstellung des o.g. Weges beantragt und in der ST 342 wurde dem stattgegeben. Mit dem Zurückschneiden der Vegetation ist die in der OF 108/17 beantragte und beabsichtigte Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Weges natürlich nicht erfüllt und es bedarf weiterer Maßnahmen! Wir bitten den Magistrat um Auskunft, warum die Arbeiten nicht vollständig ausgeführt wurden, denn vor Ort ist zwar der höhere Bewuchs entfernt worden, aber als landwirtschaftlicher Weg ist hier immer noch nichts zu erkennen und wird daher auch nicht als Weg benutzt. Begründung: Der o.g. Weg ist die einzige Verbindung in diesem Bereich zwischen dem oft benutzten Weg 1523 hinter der Bebauung "In den Biegen" und dem Nidda Uferweg Der Weg 1129/1 ist nicht mehr als Fußweg und auch nicht als landwirtschaftlicher Weg zu nutzen und auch nicht mehr als Weg zu erkennen. Aus diesem Grund werden schon seit langem private Grundstücke von den Fußgängern als Durchgang genutzt, was eigentlich nicht so gedacht sein sollte. Daher ist der eigentliche Weg entsprechend wieder herzustellen.
Inhalt
Antrag vom 22.05.2018, OF 139/14
Betreff: Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Weges Flur 1, Flurstück 1129/1 zwischen den Grundstücken Flurstück 573/1 und 574/1 Mit der OF 108/17 wurde die Wiederherstellung des o.g. Weges beantragt und in der ST 342 wurde dem stattgegeben. Mit dem Zurückschneiden der Vegetation ist die in der OF 108/17 beantragte und beabsichtigte Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Weges natürlich nicht erfüllt und es bedarf weiterer Maßnahmen! Wir bitten den Magistrat um Auskunft, warum die Arbeiten nicht vollständig ausgeführt wurden, denn vor Ort ist zwar der höhere Bewuchs entfernt worden, aber als landwirtschaftlicher Weg ist hier immer noch nichts zu erkennen und wird daher auch nicht als Weg benutzt.
Begründung: Der o.g. Weg ist die einzige Verbindung in diesem Bereich zwischen dem oft benutzten Weg 1523 hinter der Bebauung "In den Biegen" und dem Nidda Uferweg Der Weg 1129/1 ist nicht mehr als Fußweg und auch nicht als landwirtschaftlicher Weg zu nutzen und auch nicht mehr als Weg zu erkennen. Aus diesem Grund werden schon seit langem private Grundstücke von den Fußgängern als Durchgang genutzt, was eigentlich nicht so gedacht sein sollte. Daher ist der eigentliche Weg entsprechend wieder herzustellen.Beratung im Ortsbeirat: 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Februar 2017STST 342Rückschnitt entlang der Babenhäuser LandstraßeStellungnahme
- 13. November 2017OFOF 108/14Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Weg Flur 1, Flurstück 1129/1 zwischen den Grundstücken Flurstück 573/1 und 574/1, um die Nutzung von privaten Grundstücken in diesem Bereich zu begrenzenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. November 2017OMOM 2450Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Weges Flur 1, Flurstück 1129/1, zwischen den Grundstücken Flurstück 573/1 und 574/1, um die Nutzung von privaten Grundstücken in diesem Bereich zu begrenzenDirektanregung
- 19. Februar 2018STST 342Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Weges Flur 1, Flurstück 1129/1, zwischen den Grundstücken Flurstück 573/1 und 574/1, um die Nutzung von privaten Grundstücken in diesem Bereich zu begrenzenStellungnahme
- 22. Mai 2018Sie sind hierOFOF 139/14Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Weges Flur 1, Flurstück 1129/1 zwischen den Grundstücken Flurstück 573/1 und 574/1Ortsbeiratsantrag · SPD
- 4. Juni 2018VV 891Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Weges Flur 1, Flurstück 1129/1 zwischen den Grundstücken Flurstück 573/1 und 574/1Anfrage
- 21. September 2018Antwort des Magistrats · nach 84 WochenSTST 1895Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Weges Flur 1, Flurstück 1129/1 zwischen den Grundstücken Flurstück 573/1 und 574/1Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme