Geschwindigkeit der U-Bahn-Züge auf der A-Strecke an den stationsfernen oberirdischen Übergängen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Seit einige Wochen ist die Einfahrgeschwindigkeit in die Stationen auf 30 km/h festgelegt. Nicht wenige der tödlichen Unfälle haben sich jedoch an oberirdischen Übergängen, wie z. B. an der Malßstraße und Am Schwalbenschwanz, ereignet. Deshalb erscheint eine Geschwindigkeits-Anpassung an diesen neuralgischen Punkten dringend geboten.
Inhalt
Antrag vom 15.10.2010, OF 1300/9
Betreff:
Geschwindigkeit der U-Bahn-Züge auf der A-Strecke an den stationsfernen oberirdischen Übergängen
Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeit für das Passieren der oberirdischen Übergänge analog der inzwischen festegelegten Einfahrgeschwindigkeit in die oberirdischen Stationen festzulegen.
Begründung:
Seit einige Wochen ist die Einfahrgeschwindigkeit in die Stationen auf 30 km/h festgelegt. Nicht wenige der tödlichen Unfälle haben sich jedoch an oberirdischen Übergängen, wie z. B. an der Malßstraße und Am Schwalbenschwanz, ereignet.
Deshalb erscheint eine Geschwindigkeits-Anpassung an diesen neuralgischen Punkten dringend geboten.
Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Oktober 2010Sie sind hierOFOF 1300/9Geschwindigkeit der U-Bahn-Züge auf der A-Strecke an den stationsfernen oberirdischen ÜbergängenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 4. November 2010OMOM 4738Geschwindigkeit der U-Bahn-Züge auf der A-Strecke an den stationsfernen oberirdischen ÜbergängenDirektanregung
- 9. Februar 2011STST 278Geschwindigkeit der U-Bahn-Züge auf der A-Strecke an den stationsfernen oberirdischen ÜbergängenStellungnahme
- 1. Juni 2011Antwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 776Geschwindigkeit der U-Bahn-Züge auf der A-Strecke an den stationsfernen oberirdischen ÜbergängenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung FDP