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Verkehrsberuhigter Bereich .Burgholzer Straße.

Vorlagentyp: OFCDUSPDFDPFREIE_WÄHLER
19 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Burgholzer Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.06.2026.

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Begründung

"Burgholzer Straße" Vorgang: ST 15/10; V1103/09 OBR 9; ST 1220/07; OM 1156/07 OBR 9 Durch die inzwischen abgeschlossenen Bauvorhaben in der Burgholzer Straße sind die Markierungen zum Parken für die verkehrsberuhigte Straße nicht mehr gut sichtbar und müssen auch eventuell wegen der neuen Tiefgarage mit 16 Parkplätzen verändert werden. Der Pfosten im Feld neben der Kleingartenanlage wurde entfernt, diese Strecke wird besonders in den Abendstunden gerne als Schleichweg vom Berkersheimer Weg nach Eschersheim benutzt. Die Fahrer fahren über den Fußgänger-Radfahrerweg und über Amöneburger Straße, Burgholzer Platz und Burgholzer Straße deutlich schneller als in einem verkehrsberuhigten Gebiet erlaubt ist (7-10km/h). Viele Verkehrsteilnehmer halten sich zwar an die Tempo 30-Begrenzung, nicht aber an das geforderte Schritttempo. Ein verkehrsberuhigter Bereich ist eine öffentliche Verkehrsfläche, auf der der Fußgängerverkehr bevorrechtigt ist. Sie dient als Aufenthalts- und Bewegungsraum für alle Verkehrsarten und -teilnehmer, soweit sie dort zugelassen sind. Dies ist leider vielen Auto-, Motorrad- und Radfahrern nicht bekannt. Die bauliche Ausgestaltung entspricht dem Ziel, den Verkehr wirksam zu beruhigen. Blumentröge und Bänke, Schwellen und sonstige Hindernisse erschweren die Durchfahrt und zwingen jeden zu gemächlicher Fahrt. Der Magistrat wird daher aufgefordert 1. die Markierung für das versetzte Parken nach Überprüfung eventueller Änderungen, bedingt durch die Ein-/Ausfahrten zur neuen Tiefgarage, zu erneuern, 2. nach Rückfrage bei der Feuerwehr die unerlaubte Durchfahrt durch den Fußgänger-/Fahrradweg durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, 3. den Abschnitt der Amöneburger Straße zwischen Landwehrgraben und Burgholzer Platz mit geeigneten Maßnahmen verkehrlich zu beruhigen - mittels versetztem Parken und/oder Markierungen mit Pflanzkübeln unter Berücksichtigung der Zufahrt für Einsatzfahrzeuge, Müllabfuhr u.ä., 4. zusätzlich zu den Schildern 325/326 - Verkehrsberuhigter Bereich Anfang und Ende - Schilder "Schritttempo!" an allen Anfangsschildern anzubringen oder Piktogramme auf die Fahrbahn aufzubringen, die Fahrzeugführer sensibilisieren, 5. an der Ecke Amöneburger Straße 26 bis 28 zusätzlich zur schraffierten Fläche einen wegklappbaren Pfosten oder einen Pflanzkübel aufzustellen, damit die Fußgänger, die ab Rauschenberger Straße über die Amöneburger Straße zum Burgholzer Platz gehen, nicht plötzlich vor einem Auto stehen, welches die Kurve schneidet.

Inhalt

Antrag vom 18.08.2011, OF 130/9

Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich "Burgholzer Straße" Vorgang: ST 15/10; V1103/09 OBR 9; ST 1220/07; OM 1156/07 OBR 9 Durch die inzwischen abgeschlossenen Bauvorhaben in der Burgholzer Straße sind die Markierungen zum Parken für die verkehrsberuhigte Straße nicht mehr gut sichtbar und müssen auch eventuell wegen der neuen Tiefgarage mit 16 Parkplätzen verändert werden. Der Pfosten im Feld neben der Kleingartenanlage wurde entfernt, diese Strecke wird besonders in den Abendstunden gerne als Schleichweg vom Berkersheimer Weg nach Eschersheim benutzt. Die Fahrer fahren über den Fußgänger-Radfahrerweg und über Amöneburger Straße, Burgholzer Platz und Burgholzer Straße deutlich schneller als in einem verkehrsberuhigten Gebiet erlaubt ist (7-10km/h). Viele Verkehrsteilnehmer halten sich zwar an die Tempo 30-Begrenzung, nicht aber an das geforderte Schritttempo. Ein verkehrsberuhigter Bereich ist eine öffentliche Verkehrsfläche, auf der der Fußgängerverkehr bevorrechtigt ist. Sie dient als Aufenthalts- und Bewegungsraum für alle Verkehrsarten und -teilnehmer, soweit sie dort zugelassen sind. Dies ist leider vielen Auto-, Motorrad- und Radfahrern nicht bekannt. Die bauliche Ausgestaltung entspricht dem Ziel, den Verkehr wirksam zu beruhigen. Blumentröge und Bänke, Schwellen und sonstige Hindernisse erschweren die Durchfahrt und zwingen jeden zu gemächlicher Fahrt. Der Magistrat wird daher aufgefordert 1. die Markierung für das versetzte Parken nach Überprüfung eventueller Änderungen, bedingt durch die Ein-/Ausfahrten zur neuen Tiefgarage, zu erneuern, 2. nach Rückfrage bei der Feuerwehr die unerlaubte Durchfahrt durch den Fußgänger-/Fahrradweg durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, 3. den Abschnitt der Amöneburger Straße zwischen Landwehrgraben und Burgholzer Platz mit geeigneten Maßnahmen verkehrlich zu beruhigen - mittels versetztem Parken und/oder Markierungen mit Pflanzkübeln unter Berücksichtigung der Zufahrt für Einsatzfahrzeuge, Müllabfuhr u.ä., 4. zusätzlich zu den Schildern 325/326 - Verkehrsberuhigter Bereich Anfang und Ende - Schilder "Schritttempo!" an allen Anfangsschildern anzubringen oder Piktogramme auf die Fahrbahn aufzubringen, die Fahrzeugführer sensibilisieren, 5. an der Ecke Amöneburger Straße 26 bis 28 zusätzlich zur schraffierten Fläche einen wegklappbaren Pfosten oder einen Pflanzkübel aufzustellen, damit die Fußgänger, die ab Rauschenberger Straße über die Amöneburger Straße zum Burgholzer Platz gehen, nicht plötzlich vor einem Auto stehen, welches die Kurve schneidet.Hauptvorlage: Antrag vom 08.08.2011, OF 78/9 Beratung im Ortsbeirat: 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. August 2011OFOF 78/9Verkehrsberuhigter Bereich .Burgholzer Staße.Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER
  2. 18. August 2011OMOM 268Verkehrsberuhigter Bereich „Burgholzer Straße“Direktanregung
  3. 18. August 2011Sie sind hier
    OFOF 130/9Verkehrsberuhigter Bereich .Burgholzer Straße.
    Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER
  4. 19. Dezember 2011Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1434Verkehrsberuhigter Bereich "Burgholzer Straße"Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 3 · 18.08.2011
TO I, TOP 21
Beraten
Anregung an den Magistrat OM 267 2011 Anregung an den Magistrat OM 268 2011 1. Die Vorlage OF 78/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 129/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Punkt 1. wie folgt geändert wird: ". . zu den Kleingartenvereinen zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen." 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 130/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3 / a)
Zustimmung:
CDUSPDLinkeFDPFreie Wähler
Ablehnung:
Grüne
zu 3 / b)
Zustimmung:
CDUSPDLinkeFDPFreie Wähler
Enthaltung:
4 Grüne
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. zu a): CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme) zu b): CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNEN (= Ablehnung) bei Enthaltung 4 GRÜNE

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