Haushalt 2024/2025
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, im Doppelhaushalt 2024/25 ausreichende finanzielle Mittel für die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder ab dem ersten Lebensjahr bereitzustellen. Dies ist notwendig, um den steigenden Betreuungsbedarf in den Stadtteilen des Ortsbezirks 1 zu decken und den gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung ab 2026 zu erfüllen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt
Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend finanzielle Mittel in den Doppelhaushalt 2024/25 einzustellen, um den Betreuungsbedarf in den Stadtteilen des Ortsbezirks 1 für Kinder ab dem ersten Lebensjahr durch ausreichende Plätze in Kinderkrippen, Kindertagesstätten, in der Kindertagespflege genauso wie in den Betreuungseinrichtungen für Grundschulkinder sicherzustellen.
Begründung
Schon jetzt verzweifeln Eltern jedes Jahr bei der Suche nach einem Betreuungsplatz für ihre Kinder. Dies betrifft den Bereich der Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kindertagespflege genauso wie die Betreuung von Grundschulkindern. Ab 2026 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung der ersten Klassenstufen, welcher sich bis zum Jahr 2030 auf alle Grundschulklassen erweitern wird. In Vorbereitung auf diesen Anspruch muss die Stadt Frankfurt schon jetzt ausreichende Mittel bereitstellen, um die Betreuungsplätze in den einzelnen Stadtteilen auszubauen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. April 2024Sie sind hierOFOF 1244/1Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.02 Betrieb städtischer Kitas/ Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege Betreuungsplätze im OrtsbezirkOrtsbeiratsantrag · Linke
- 23. April 2024EAEA 91Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.02 Betrieb städtischer Kitas Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreif. KitaAufgab.Tagespfl. Betreuungsplätze im OrtsbezirkEtatanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
20.02 Betrieb städtischer Kitas
Ausgaben 2025: 212 Mio € · im Antragsjahr 2024 206 Mio € — preisbereinigt +1 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme