B-Plan Nr. 687 - Harheim-Süd hier: Erfüllung des Textteils unter Punkt 2. Die rückwärtige Baugrenze darf ausnahmsweise auf 50 % ihrer Länge um höchstens bis zu…
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B-Plan Nr. 687 - Harheim-Süd hier: Erfüllung des Textteils unter Punkt 2. Die rückwärtige Baugrenze darf ausnahmsweise auf 50 % ihrer Länge um höchstens bis zu 2 m überschritten werden, sofern eine Gebäudetiefe von insgesamt 12 m nicht überschritten wird.
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die im Textteil Nr.: 2 enthaltene Festsetzung diente den Bauwilligen, um ihr Bauvorhaben nach Ihren Bedürfnissen auszuweiten. Nach der geänderten und nun gültigen BauNVO ist die Ausschöpfung dieser Festsetzung ohne nicht mehr möglich.
Inhalt
Antrag vom 02.08.2008, OF 123/14
Betreff:
B-Plan Nr. 687 - Harheim-Süd hier: Erfüllung des Textteils unter Punkt 2. Die rückwärtige Baugrenze darf ausnahmsweise auf 50 % ihrer Länge um höchstens bis zu 2 m überschritten werden, sofern eine Gebäudetiefe von insgesamt 12 m nicht überschritten wird.
Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat zu beauftragen, durch vereinfachte Änderung des B-Plans Nr.:687 sicherzustellen, dass die rückwärtige Baugrenze auf 50% ihrer Länge um bis zu 2 m über-schritten werden kann, ohne die nachbarliche Zustimmung einzuholen.
Begründung:
Die im Textteil Nr.: 2 enthaltene Festsetzung diente den Bauwilligen, um ihr Bauvorhaben nach Ihren Bedürfnissen auszuweiten. Nach der geänderten und nun gültigen BauNVO ist die Ausschöpfung dieser Festsetzung ohne nicht mehr möglich.
Beratung im Ortsbeirat: 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. August 2008Sie sind hierOFOF 123/14B-Plan Nr. 687 - Harheim-Süd hier: Erfüllung des Textteils unter Punkt 2.Die rückwärtige Baugrenze darf ausnahmsweise auf 50 % ihrer Länge um höchstens bis zu 2 m überschritten werden, sofern eine Gebäudetiefe von insgesamt 12 m nicht überschritten wird.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 18. August 2008OAOA 714B-Plan Nr. 687 - Harheim-Süd hier: Erfüllung des Textteils unter Punkt 2.Die rückwärtige Baugrenze darf ausnahmsweise auf 50 % ihrer Länge um höchstens bis zu 2 m überschritten werden, sofern eine Gebäudetiefe von insgesamt 12 m nicht überschritten wird.Anregung
- 19. Dezember 2008Antwort des Magistrats · nach 20 WochenBB 878B-Plan Nr. 687 - Harheim-Süd hier: Erfüllung des Textteils unter Punkt 2. Die rückwärtige Baugrenze darf ausnahmsweise auf 50 % ihrer Länge um höchstens bis zu 2 m überschritten werden, sofern eine Gebäudetiefe von insgesamt 12 m nicht überschritten wirdMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE; SPD und BFF (= Enthaltung)