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B-Plan Nr. 687 - Harheim-Süd hier: Erfüllung des Textteils unter Punkt 2. Die rückwärtige Baugrenze darf ausnahmsweise auf 50 % ihrer Länge um höchstens bis zu…

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B-Plan Nr. 687 - Harheim-Süd hier: Erfüllung des Textteils unter Punkt 2. Die rückwärtige Baugrenze darf ausnahmsweise auf 50 % ihrer Länge um höchstens bis zu 2 m überschritten werden, sofern eine Gebäudetiefe von insgesamt 12 m nicht überschritten wird.

Vorlagentyp: OFCDU
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Die im Textteil Nr.: 2 enthaltene Festsetzung diente den Bauwilligen, um ihr Bauvorhaben nach Ihren Bedürfnissen auszuweiten. Nach der geänderten und nun gültigen BauNVO ist die Ausschöpfung dieser Festsetzung ohne nicht mehr möglich.

Inhalt

Antrag vom 02.08.2008, OF 123/14

Betreff:

B-Plan Nr. 687 - Harheim-Süd hier: Erfüllung des Textteils unter Punkt 2. Die rückwärtige Baugrenze darf ausnahmsweise auf 50 % ihrer Länge um höchstens bis zu 2 m überschritten werden, sofern eine Gebäudetiefe von insgesamt 12 m nicht überschritten wird.

Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat zu beauftragen, durch vereinfachte Änderung des B-Plans Nr.:687 sicherzustellen, dass die rückwärtige Baugrenze auf 50% ihrer Länge um bis zu 2 m über-schritten werden kann, ohne die nachbarliche Zustimmung einzuholen.

Begründung:

Die im Textteil Nr.: 2 enthaltene Festsetzung diente den Bauwilligen, um ihr Bauvorhaben nach Ihren Bedürfnissen auszuweiten. Nach der geänderten und nun gültigen BauNVO ist die Ausschöpfung dieser Festsetzung ohne nicht mehr möglich.

Beratung im Ortsbeirat: 14

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. August 2008Sie sind hier
    OFOF 123/14B-Plan Nr. 687 - Harheim-Süd hier: Erfüllung des Textteils unter Punkt 2. Die rückwärtige Baugrenze darf ausnahmsweise auf 50 % ihrer Länge um höchstens bis zu 2 m überschritten werden, sofern eine Gebäudetiefe von insgesamt 12 m nicht überschritten wird.
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 18. August 2008OAOA 714B-Plan Nr. 687 - Harheim-Süd hier: Erfüllung des Textteils unter Punkt 2. Die rückwärtige Baugrenze darf ausnahmsweise auf 50 % ihrer Länge um höchstens bis zu 2 m überschritten werden, sofern eine Gebäudetiefe von insgesamt 12 m nicht überschritten wird.Anregung
  3. 19. Dezember 2008Antwort des Magistrats · nach 20 WochenBB 878B-Plan Nr. 687 - Harheim-Süd hier: Erfüllung des Textteils unter Punkt 2. Die rückwärtige Baugrenze darf ausnahmsweise auf 50 % ihrer Länge um höchstens bis zu 2 m überschritten werden, sofern eine Gebäudetiefe von insgesamt 12 m nicht überschritten wirdMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 14
Sitzung 24 · 18.08.2008
TO I, TOP 7
Angenommen
Anregung OA 714 2008 Die Vorlage OF 123/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Enthaltung:
SPDBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE; SPD und BFF (= Enthaltung)

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