B-Plan Nr. 687 - Harheim-Süd hier: Erfüllung des Textteils unter Punkt 2. Die rückwärtige Baugrenze darf ausnahmsweise auf 50 % ihrer Länge um höchstens bis zu…
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B-Plan Nr. 687 - Harheim-Süd hier: Erfüllung des Textteils unter Punkt 2. Die rückwärtige Baugrenze darf ausnahmsweise auf 50 % ihrer Länge um höchstens bis zu 2 m überschritten werden, sofern eine Gebäudetiefe von insgesamt 12 m nicht überschritten wird
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Bericht des Magistrats vom 19.12.2008, B 878
Betreff: B-Plan Nr. 687 - Harheim-Süd hier: Erfüllung des Textteils unter Punkt 2. Die rückwärtige Baugrenze darf ausnahmsweise auf 50 % ihrer Länge um höchstens bis zu 2 m überschritten werden, sofern eine Gebäudetiefe von insgesamt 12 m nicht überschritten wird B-Plan Nr. 681 - Harheim-Nord hier: Erfüllung des Textteils unter Punkt 3.1 Die rückwärtige Baugrenze darf auf 50 % ihrer Länge um bis zu 2 m überschritten werden. Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.09.2008, § 4571 - OA 714 und OA 715 OBR 14 - Die OA 714 und OA 715 beziehen sich auf das gleiche Thema und werden daher inhaltlich gleich beantwortet. Grenznahe, bzw. auf die Nachbargrenze errichtete Anbauten können die Nutzung der benachbarten Freibereiche (Garten, Terrasse) beeinträchtigen. Insoweit ist das nachbarliche Einvernehmen ein hohes Gut. Nach Auffassung des Magistrats ist dem sozialen Frieden in den neuen Baugebieten nicht gedient, grenznahe Anbauten gegen den Willen der Nachbarn zu erzwingen. Im Übrigen sind bisher nur wenige Fälle bekannt, in denen bei der Errichtung der Anbauten zwischen den Nachbarn kein Einvernehmen erzielt wurde. Der Magistrat zieht daher eine Änderung der Bebauungspläne Nr. 681 - Harheim-Nord und Nr. 687 - Harheim-Süd nicht in Betracht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. August 2008OFOF 123/14B-Plan Nr. 687 - Harheim-Süd hier: Erfüllung des Textteils unter Punkt 2.Die rückwärtige Baugrenze darf ausnahmsweise auf 50 % ihrer Länge um höchstens bis zu 2 m überschritten werden, sofern eine Gebäudetiefe von insgesamt 12 m nicht überschritten wird.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 2. August 2008OFOF 122/14B-Plan Nr. 681 - Harheim-Nord hier: Erfüllung des Textteils unter Punkt 3.1 Die rückwärtige Baugrenze darf auf 50 % ihrer Länge um bis zu 2 m überschritten werden.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 18. August 2008OAOA 714B-Plan Nr. 687 - Harheim-Süd hier: Erfüllung des Textteils unter Punkt 2.Die rückwärtige Baugrenze darf ausnahmsweise auf 50 % ihrer Länge um höchstens bis zu 2 m überschritten werden, sofern eine Gebäudetiefe von insgesamt 12 m nicht überschritten wird.Anregung
- 18. August 2008OAOA 715B-Plan Nr. 681 - Harheim-Nord hier: Erfüllung des Textteils unter Punkt 3.1 Die rückwärtige Baugrenze darf auf 50 % ihrer Länge um bis zu 2 m überschritten werden.Anregung
- 19. Dezember 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenBB 878B-Plan Nr. 687 - Harheim-Süd hier: Erfüllung des Textteils unter Punkt 2. Die rückwärtige Baugrenze darf ausnahmsweise auf 50 % ihrer Länge um höchstens bis zu 2 m überschritten werden, sofern eine Gebäudetiefe von insgesamt 12 m nicht überschritten wirdMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE und BFF gegen CDU (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF